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Verordnungsänderung AVIV : Einführung des Veröffentlichungsgrundsatzes

Verordnungsänderung AVIV : Einführung des Veröffentlichungsgrundsatzes
in Art. 41c AVIV und Erhöhung der Anzahl Taggelder in den Kantonen Genf
und Waadt und im Neuenburger Jura

Anlässlich der Sitzung vom 10. Juni 2005 hat der Bundesrat beschlossen,
in den von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffenen Kantonen Genf und
Waadt und im Neuenburger Jura die Taggelder zu erhöhen. Von dieser
Erhöhung werden arbeitslose Personen die über 50 Jahre alt sind
profitieren, da sie einem erhöhten Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit
ausgesetzt sind. Der Anhang zur Verordnung (AVIV) ist entsprechend
angepasst worden. Diese Erhöhung ist gültig vom 1. Juli 2005 bis am 31.
Dezember 2005.

Der Bundesrat hat ebenfalls Art. 41c AVIV in dem Sinne geändert, dass
die Erhöhung der Anzahl Taggelder in Kantonen, die von einer erhöhten
Arbeitslosigkeit betroffen sind, in einem Anhang der Verordnung zum
Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) zu publizieren ist.

Die Änderung von Art. 41c AVIV tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.

Dominique Babey, seco, Direktion für Arbeit, Chef Arbeitsmarkt und
Arbeitslosenversicherung,  Tel. 031 322 22 73