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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Agrarpaket Juni 2005

Agrarpaket Juni 2005

Der Bundesrat hat heute fünf Verordnungen aus dem Bereich der
Landwirtschaft angepasst und ein Begehren der Sortenorganisation
Tilsiter um Ausdehnung von Selbsthilfe-massnahmen abgelehnt.

Milchkontingentierung: Nach Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes
können Branchen-organisationen ihre Milchmenge selber festlegen und bei
Bedarf ein Begehren um entsprechende Kontingentsanpassung einreichen.
Die Coopérative des producteurs de fromage d'alpage "L'Étivaz" hat als
erste Branchenorganisation ein solches Begehren gestellt. Der Bundesrat
hat dieses nun gutgeheissen und die Alpkontingente der betroffenen
Mitglieder dieser Branchen-organisation erhöht.

Zuckerverordnung: Der Bundesrat hat die Abgeltung an die Zuckerfabriken
für die Verarbeitung der Zuckerrübenernten 2005 und 2006 als Folge der
Entlastungsprogramme für die Bundesfinanzen reduziert. Für die
Abgeltungen ab Ernte 2007 wird zudem der Saldo von Mehr- oder
Mindererträgen aus dem Zuckerverkauf nicht mehr berücksichtigt. Das
Risiko von Mindererträgen wird neu ausschliesslich von der
Zuckerwirtschaft getragen.

Agrareinfuhrverordnung: Die Grenzbelastung für Zucker enthält Zölle und
Beiträge für die Pflichtlagerhaltung (Garantiefond). Dank eines
geringeren Finanzbedarfs für die Pflichtlagerhaltung konnten die
erwähnten Beiträge reduziert werden. Damit der Grenzschutz erhalten
bleibt, hat der Bundesrat die Zölle für Zucker erhöht.

Zudem hat der Bundesrat das Teilzollkontingent Verarbeitungseier um
3'000 t zu Lasten des Teilzollkontingentes Konsumeier erhöht. Damit hat
er der steigenden Nachfrage der Schweizerischen Eiprodukteindustrie
nach Verarbeitungseiern Rechnung getragen.

Obst- und Gemüseverordnung: Im Bereich Obst wurde die Festlegung der
Exportbeiträge für Apfel- und Birnensaftkonzentrat vereinfacht. Neu
werden vorgängig und je Exportperiode einheitliche Beiträge festgelegt.
Der Bundesrat hat damit den Exporteuren auch mehr Verantwortung
übertragen.

Weiter hat der Bundesrat das Begehren der Tilsiter Switzerland GmbH
abgelehnt, mit welchem eine Ausdehnung der Selbsthilfemassnahme
(Beitrag pro Kilo Käse zur Finanzierung des Tilsiter-Marketings) auf
Nichtmitglieder beantragt wurde. Die Tilsiter Switzerland GmbH erfüllt
die Anforderungen gemäss Verordnung über die Branchen- und
Produzentenorganisationen nicht.

Bundesamt für Landwirtschaft, Hauptabteilung Produktion und
Internationales, Jacques Chavaz, stellvertretender Direktor, 031 322 25
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