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Bundesrat verabschiedet den Bericht Musikalische Bildung in der Schweiz

Der Bundesrat hat den Bericht "Musikalische Bildung in der Schweiz"
gutgeheissen. Die Erstellung des Berichts geht zurück auf mehrere
parlamentarische Vorstösse zur Musikförderung durch den Bund. Der Bericht
gibt einen Überblick über das bestehende Angebot der musikalischen Aus- und
Weiterbildung in der Schweiz und zeigt auf, mit welchen Massnahmen der Bund
bestehende Lücken schliessen könnte.

Der Bericht "Musikalische Bildung in der Schweiz" gliedert sich in zwei
Haupteile. Der erste Teil des Berichts gibt einen Überblick des bestehenden
Bildungsangebots im Bereich Musik und weist vorhanden Lücken aus. Es geht
bei dieser Bestandesaufnahme insbesondere um folgende Kernfragen: Welche
Möglichkeiten stehen wem zu welchen Bedingungen offen? Wo werden Aus- und
Weiterbildungen angeboten und wer ist dafür zuständig? Der Überblick über
das Angebot der musikalischen Aus- und Weiterbildung in der Schweiz basiert
auf zwanzig Beiträgen von Musikexpertinnen- und Experten. Die Analyse des
vorhandenen Angebots zeigt auf, dass die Schweiz über ein breites und
vielfältiges Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten verfügt.
Gleichzeitig macht der Lückenkatalog deutlich, an welchen Stellen die
Expertinnen und Experten Entwicklung und Korrekturbedarf sehen.

Auf Grund der festgestellten Lücken eröffnen sich dem Bund verschiedene
Möglichkeiten, zur Entwicklung des musikalischen Bildungsangebots in der
Schweiz beizutragen. Diese werden im zweiten Teil des Berichts formuliert.
Der Bericht erwähnt namentlich folgende Massnahmen: Stärkung des Zugangs zur
Musik, verbesserte Nachwuchs- und Talentförderung sowie Förderung
bestehender Informationsnetzwerke. Mit der Verabschiedung des Berichts hat
der Bundesrat keinen Entscheid darüber getroffen, welche Massnahmen auf
Bundesebene umgesetzt werden. Der Bundesrat wird diese Frage bei der
Ausarbeitung der Schwerpunktprogramme nach dem Kulturförderungsgesetz
prüfen. Die Schwerpunktprogramme nach dem Kulturförderungsgesetz legen für
jeweils vier Jahre die Prioritäten der Kulturförderung des Bundes fest. Sie
werden vom Bundesrat erstellt und der Bundesversammlung unterbreitet.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Andrea F. G. Raschèr, Leiter Recht und Internationales, Bundesamt
für Kultur, Tel. 031 / 322 86 08

Der Bericht sowie der Materialienband mit den Beiträgen der Expertinnen und
Experten finden sich auf der Homepage des BAK (www.bak.admin.ch).