Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Kulturförderungsgesetz und zur Revision des Pro Helvetia-Gesetzes
Eidgenössisches Departement
des Innern
Medienmitteilung
Bern, den 10. Juni 2005
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Kulturförderungsgesetz und zur
Revision des Pro Helvetia-Gesetzes
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die
Kulturförderung und zur Revision des Pro Helvetia-Gesetz eröffnet. Mit dem
Kulturförderungsgesetz will der Bund primär die Partnerschaften mit den
Kantonen, Gemeinden, Städten und Privaten stärken, Schwerpunkte der
Kulturförderung bilden sowie Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen
Bundesakteure entflechten. Die Revision des Pro Helvetia-Gesetzes hat zum
Hauptziel, die Organisationsstrukturen der Stiftung Pro Helvetia zu
modernisieren. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober 2005.
Das Kulturförderungsgesetz stellt eine wichtige Errungenschaft für das
kulturelle Leben in der Schweiz dar. Erstmals wird im Bereich der Kultur die
Zusammenarbeit des Bundes mit Kantonen, Städten und Gemeinden, aber auch mit
kulturellen Organisationen und privaten Kulturförderern auf gesetzlicher
Stufe geregelt.
Das Kulturförderungsgesetz sieht Vierjahrespläne für die bundesstaatliche
Kulturförderung in allen Förderungsbereichen vor und ermöglicht damit eine
systematische Gesamtschau und Evaluation der kulturellen Förderungstätigkeit
des Bundes. Kulturförderung wird so zu einem überschaubaren Bereich der
Politik und zu einem fassbaren Diskussionsthema für alle gesellschaftlichen
Kräfte.
Das Kulturförderungsgesetz modifiziert und verbessert die heutige
Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Bundesakteuren: Im Bereich der
Kulturförderung im Inland soll das Bundesamt für Kultur für die zwei
Bereiche Strategie und Grundlagen der Kulturförderung sowie Ausbildung und
Auszeichnung der Kunstschaffenden zuständig sein. Pro Helvetia sollen die
Bereiche Förderung des Kunstschaffens (ohne Filmförderung),
Kulturvermittlung und Kulturaustausch obliegen.
Nach geltendem Recht nimmt der Stiftungsrat der Pro Helvetia sowohl
strategische als auch geschäftsführende Aufgaben wahr. Diese Vermischung der
Zuständigkeiten will das revidierte Pro Helvetia-Gesetz beheben. Neu soll
die Tätigkeit des Stiftungsrates
. /.
strikt auf die strategische Leitung der Stiftung ausgerichtet sein. Im
Weiteren wird die Anzahl der Stiftungsräte von heute 25 - 35 Mitgliedern auf
eine übliche Grösse von neun Mitgliedern reduziert.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Andrea F. G. Raschèr, Leiter Recht und Internationales, Bundesamt
für Kultur, Tel. 031 / 322 86 08
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Bundesamtes für
Kultur verfügbar (www.bak.admin.ch).