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Mehr Selbstbestimmung für Behinderte: Bundesrat beschliesst Pilotversuch mit Assistenzbudget

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 10. Juni 2005

Mehr Selbstbestimmung für Behinderte:
Bundesrat beschliesst Pilotversuch mit Assistenzbudget

Der Bundesrat hat die Verordnung für den Pilotversuch Assistenzbudget
verabschiedet. Mit dem vom Parlament im Rahmen der 4. IV-Revision
beschlossenen Pilotversuch sollen Erfahrungen mit Massnahmen gesammelt
werden, die eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung von
IV-Versicherten mit einem Bedarf an Pflege und Betreuung stärken. Der auf
drei Jahre befristete Pilotversuch wird vom Bundesamt für Sozialversicherung
in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Assistenz Schweiz (FAssiS)
durchgeführt.

Die Teilnehmenden des Pilotversuches erhalten anstelle der
Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV) ein individuelles
Assistenzbudget und können selber über die Art und den Umfang von benötigten
Hilfestellungen entscheiden. Eigeninitiative und Selbstverantwortung werden
gestärkt und Anreize für die gesellschaftliche Eingliederung und
Erwerbstätigkeit werden gesetzt. Der Bundesrat erhofft sich von einem
Assistenzbudget längerfristig zudem einen Rückgang der Nachfrage nach
Heimplätzen, weil Personen trotz hohem Betreuungsbedarf vermehrt zu Hause
wohnen können, sowie Entlastungen in der Krankenversicherung (Spitex) und
bei den Ergänzungsleistungen.

Der Pilotversuch beginnt am 1. Januar 2006 und wird in den Kantonen
Basel-Stadt, St. Gallen und Wallis durchgeführt. In diesen Kantonen können
alle Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV (sowohl
Erwachsene als auch Minderjährige) teilnehmen. Zusätzlich werden rund 100
bereits ausgewählte Personen aus anderen Kantonen in den Pilotversuch
einbezogen. Ingesamt wird mit rund 400 Teilnehmenden gerechnet. Die Kosten
für den Pilotversuch betragen inkl. Durchführung und Evaluation rund 14 Mio.
Franken jährlich (für die gesamte Projektdauer von drei Jahren insgesamt 43
Mio. Franken) und werden durch die Invalindenversicherung finanziert.

Die heute verabschiedete Verordnung bildet die Rechtsgrundlage für die
Durchführung des dreijährigen Pilotversuchs Assistenzbudget. Der geplante
Pilotversuch basiert auf einer Projekteingabe der Fachstelle Assistenz
Schweiz (FAssiS), welche aus insgesamt sieben Eingaben ausgewählt wurde. Mit
dem Assistenzbudget soll ein zentrales Anliegen von Menschen mit
Behinderungen - die Selbstbestimmung, bzw. das Recht, die eigene Wohn- und
Lebenssituation selber zu wählen - verwirklicht werden. Die heutigen
Leistungen decken den Pflege- und Betreuungsbedarf zu Hause nicht in allen
Fällen ab, so dass ein Eintritt in ein Heim nötig werden kann. Mit dem
Assistenzbudget soll es möglich sein, auch bei hohem Assistenzbedarf zu
Hause wohnen zu können.

Der Versuch wird wissenschaftlich evaluiert und wird Entscheidungsgrundlagen
liefern, ob das Assistenzbudget in das ordentliche Recht aufgenommen werden
soll. Untersucht werden insbesondere die Höhe des Assistenzbedarfs, die
Wirkungen auf die Teilnehmenden und auf den Heimbereich sowie die gesamten
Kostenfolgen.

Interessiert an einer Teilnahme?

Teilnahmeberechtigt am Pilotversuch Assistenzbudget sind alle Bezügerinnen
und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV, die heute ihren Wohnsitz in
den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen oder Wallis haben. Falls Sie an einer
Teilnahme interessiert sind, brauchen Sie im Moment nichts zu unternehmen:

Ÿ       Falls Sie in einem dieser drei Kantone wohnen und in der im Dezember
2004 durchgeführten Umfrage Ihr Interesse an einer Teilnahme am Pilotversuch
oder an weiteren Informationen bekundet haben, erhalten Sie im Herbst 2005
automatisch weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen.

Ÿ       Falls Sie in einem dieser drei Kantone wohnen und an der Umfrage im
Dezember 2004 nicht teilgenommen haben oder damals kein Interesse an einer
Teilnahme am Pilotversuch oder an weiteren Informationen bekundet haben, so
können Sie ab Herbst 2005 die Anmeldeunterlagen und Informationsmaterial bei
der IV-Stelle Ihres Wohnkantons bestellen.

Die Anmeldeunterlagen und ausführliches Informationsmaterial stehen erst ab
Herbst 2005 zur Verfügung. Vorher ist eine Anmeldung nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des

BSV (www.bsv.admin.ch/iv/projekte/d/index.htm) oder der

Fachstelle Assistenz Schweiz FAssiS (www.fassis.net)

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:                        Tel. 031 322 84 20
                        Peter Eberhard, Projektverantwortlicher

                        Bereich Forschung und Entwicklung
                        Bundesamt für Sozialversicherung

Beilage: Faktenblatt, Verordnung und Erläuterungen

            Projektbeschrieb :
http://www.bsv.admin.ch/iv/projekte/d/Bericht_Assistenzbudget_d_050415.pdf