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UVEK muss über Aufhebung der Befristung des KKW Mühleberg entscheiden

Medienmitteilung

UVEK muss über Aufhebung der Befristung des KKW Mühleberg entscheiden

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) und nicht der Bundesrat wird entscheiden, ob die
Befristung der Betriebsbewilligung des KKW Mühleberg aufgehoben werden soll.
Der Bundesrat ist auf ein entsprechendes Gesuch der BKW FMB Energie AG nicht
eingetreten. Die BKW hatte ihr Gesuch wenige Tage vor Inkrafttreten des
neuen Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 eingereicht und einen Entscheid
auf der Grundlage des alten Atomgesetzes beantragt. Demgegenüber stellt sich
der Bundesrat auf den Standpunkt, dass neues Recht sofort anwendbar ist.

Das neue Kernenergiegesetz sieht vor, dass nicht mehr der Bundesrat über
eine Betriebsbewilligung entscheidet, sondern das Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Gegen den Entscheid des UVEK kann
bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt Beschwerde erhoben
werden. Der Entscheid dieser Verwaltungsgerichtsbehörde kann wiederum an das
Bundesgericht weiter gezogen werden.

Die BKW vertritt die Meinung, dass für Gesuche, die zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens des Kernenergiegesetzes hängig waren, die bei der
Gesuchseinreichung geltende Zuständigkeit bis zum Entscheid bestehen bleibt.

Demgegenüber hält der Bundesrat fest, dass für die juristische Lehre, die
Rechtsprechung und auch die Bundesgesetzgebung der Grundsatz gilt, dass das
neue Recht sofort anwendbar ist.

Mit diesem Verfahrensentscheid des Bundesrates ist kein Entscheid über das
Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung gefallen. Es ist
nun Sache des UVEK, das Gesuch zu prüfen und einen entsprechenden Entscheid
zu treffen.

Bern, 10. Juni 2005

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst UVEK

Auskünfte:

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, Tel. 031 322 56 75