Bundesrat weist Beschwerde im Hauptpunkt ab
Bern, 03.06.2005. Der Bundesrat hat am Freitag die Beschwerde der
Psychiatrischen Klinik Hohenegg gegen die Streichung von der Zürcher Spitalliste
abgewiesen. Zugleich hat er den Regierungsrat des Kantons Zürich angewiesen, die
Aufnahme der Halbprivat- und Privatabteilung der Klinik in die Spitalliste neu
zu beurteilen.
Der
Bundesrat weist die Beschwerde gegen die Streichung der allgemeinen Abteilung
der psychiatrischen Klinik Hohenegg von der Zürcher Spitalliste Psychiatrie 2005
ab:
§
Die Psychiatrieplanung des
Kantons Zürich hat die gesetzlichen Voraussetzungen des
Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erfüllt. Dazu gehören eine Bedarfsanalyse,
sowie die Zuweisung und Sicherung der entsprechenden Kapazitäten durch
Leistungs-aufträge an Spitäler, welche auf der kantonalen Liste aufgenommen
sind.
§
Der Bundesrat sieht im
vorliegenden Fall keine fehlerhafte Ausübung des Ermessensspielraumes des
Kantons Zürich.
§
Der Zürcher Regierungsrat hat
überzeugend dargelegt, dass die bestehende Überkapazität von rund 250 Betten in
der Psychiatrie nur durch die Schliessung ganzer Betriebseinheiten zweckmässig
abgebaut werden kann.
Die
Streichung wird in sechs Monaten rechtswirksam. Die Klinik Hohenegg hatte Mitte
August 2004 beim Bundesrat eine Beschwerde gegen ihre Streichung von der Zürcher
Spitalliste eingereicht. Die Klinik begründete ihre Beschwerde insbesondere
damit, dass die angepasste Spitalliste keine gesundheitspolitische, sondern eine
finanzpolitische Rationalisierungsmassnahme sei. Die Spitalplanung erfülle die
Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) nicht.
Zulassung der Halbprivat- und
Privatabteilung prüfen
Hingegen hebt der Bundesrat
den Beschluss des Zürcher Regierungsrates auf, welcher die Halbprivat- und
Privatabteilung der Klinik Hohenegg betrifft. Für diese Leistungen besteht keine
Planungspflicht der Kantone. Der Bundesrat weist deshalb den Zürcher
Regierungsrat an, die betrieblichen und medizinischen Zulassungsvoraussetzungen
zu prüfen und die Klinik Hohenegg gegebenenfalls für die Behandlung
zusatzversicherter Personen in die Spitalliste Psychiatrie 2005
aufzunehmen.
Weitere
Auskünfte:
Niculo
Wieser, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 323 02
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