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Bundesrat weist Beschwerde im Hauptpunkt ab

Bern, 03.06.2005. Der Bundesrat hat am Freitag die Beschwerde der Psychiatrischen Klinik Hohenegg gegen die Streichung von der Zürcher Spitalliste abgewiesen. Zugleich hat er den Regierungsrat des Kantons Zürich angewiesen, die Aufnahme der Halbprivat- und Privatabteilung der Klinik in die Spitalliste neu zu beurteilen.

Der Bundesrat weist die Beschwerde gegen die Streichung der allgemeinen Abteilung der psychiatrischen Klinik Hohenegg von der Zürcher Spitalliste Psychiatrie 2005 ab:

§         Die Psychiatrieplanung des Kantons Zürich hat die gesetzlichen Voraussetzungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erfüllt. Dazu gehören eine Bedarfsanalyse, sowie die Zuweisung und Sicherung der entsprechenden Kapazitäten durch Leistungs-aufträge an Spitäler, welche auf der kantonalen Liste aufgenommen sind.

§         Der Bundesrat sieht im vorliegenden Fall keine fehlerhafte Ausübung des Ermessensspielraumes des Kantons Zürich.

§         Der Zürcher Regierungsrat hat überzeugend dargelegt, dass die bestehende Überkapazität von rund 250 Betten in der Psychiatrie nur durch die Schliessung ganzer Betriebseinheiten zweckmässig abgebaut werden kann.

Die Streichung wird in sechs Monaten rechtswirksam. Die Klinik Hohenegg hatte Mitte August 2004 beim Bundesrat eine Beschwerde gegen ihre Streichung von der Zürcher Spitalliste eingereicht. Die Klinik begründete ihre Beschwerde insbesondere damit, dass die angepasste Spitalliste keine gesundheitspolitische, sondern eine finanzpolitische Rationalisierungsmassnahme sei. Die Spitalplanung erfülle die Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) nicht.

 

Zulassung der Halbprivat- und Privatabteilung prüfen
Hingegen hebt der Bundesrat den Beschluss des Zürcher Regierungsrates auf, welcher die Halbprivat- und Privatabteilung der Klinik Hohenegg betrifft. Für diese Leistungen besteht keine Planungspflicht der Kantone. Der Bundesrat weist deshalb den Zürcher Regierungsrat an, die betrieblichen und medizinischen Zulassungsvoraussetzungen zu prüfen und die Klinik Hohenegg gegebenenfalls für die Behandlung zusatzversicherter Personen in die Spitalliste Psychiatrie 2005 aufzunehmen.

 

Weitere Auskünfte:

Niculo Wieser, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 323 02 94