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Änderung eines Zoll-Transitübereinkommens


MEDIENMITTEILUNG

Änderung eines Zoll-Transitübereinkommens

03. Jun 2005 (EFD) Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Übereinkommens
über ein gemeinsames Versandverfahren (gVV) zugestimmt. Dieses regelt den
Transit zwischen EU- und EFTA-Staaten.

Mit der vom Bundesrat genehmigten Änderung des Zolltransitübereinkommens
sind Transitverfahren im gVV ab dem 1. Juli 2005 nur noch möglich, wenn die
Angaben zu Warensendungen vom Zollbeteiligten elektronisch ins Transitsystem
(NCTS) übermittelt werden. An dieses System sind Tausende von Zollstellen in
ganz Europa angeschlossen.

Im gVV/NCTS werden im europäischen Güterverkehr jährlich mehrere Millionen
Warensendungen durch die Zollbehörden überwacht. Das Verfahren kommt auch
für den Transitverkehr durch die Schweiz zur Anwendung.

Auskunft für Medienschaffende:

Beat Schladitz, Eidg. Zollverwaltung, Tel. 031/322 67 04 Roman Schwegler,
Eidg. Zollverwaltung, Tel. 031/322 66 74

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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