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Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der

Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der
57. Jahrestagung in Ulsan

Die 57. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) findet
in Ulsan (Südkorea) statt und dauert vom 20. bis 24. Juni 2005. Der
Bundesrat hat heute der Schweizer Delegation das Mandat erteilt: Die
Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die dort gefassten Beschlüsse
auf wissenschaftlichen Grundlagen basieren und einvernehmliche Lösungen
gefunden werden.

Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges verfolgt
neben dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände auch das
Ziel, mittels modernem Managements anderer Walbestände deren
nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Dieses Prinzip der Erhaltung und
nachhaltigen Nutzung deckt sich mit jener der World Conservation Union
(IUCN) und der Deklaration von Rio. Auf allen Weltmeeren ist heute
allerdings ein Walfangmoratorium der IWC in Kraft.

An der Jahrestagung 2005 werden unter anderen die folgenden Themen
behandelt:

neueste Schätzungen der Grössen diverser Walbestände
Fortschritte bei der Entwicklung eines revidierten
Bewirtschaftungsschemas
wissenschaftlicher Walfang
Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland, Sibirien und Sankt Vincent
Tötungsmethoden
Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse
Schutzgebiete
Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden:

Im Falle der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz weiterhin für ein
Fortführen der Schutzmassnahmen aussprechen. Der Wiederaufnahme einer
eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geographisch festgelegten
Gebieten würde die Schweiz nur dann zustimmen, wenn wissenschaftlich
nachgewiesen wird, dass die Entnahme der Tiere aus der Natur dem
Bestehen der betreffenden Art und dem Ökosystem nicht abträglich ist
und wenn garantiert ist, dass die Jagdquoten durch wirksame Massnahmen
kontrolliert werden. Aus diesem Grunde bleiben die Ergebnisse der
Kommission, welche sich der Ausarbeitung des Bewirtschaftungsschemas
widmet, abzuwarten. Die Schweiz vertritt darüber hinaus seit je die
Ansicht, dass auch das Management der so genannten «kleinen Walarten»
(z. B. Narwal, Beluga, Grosser Tümmler) in den Kompetenzbereich der IWC
fallen sollte.
Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer Walschutzzonen - unter
der Voraussetzung, dass die Anträge wissenschaftlich begründet sind und
von allen Anrainerstaaten im Prinzip unterstützt werden.
Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten über die Auswirkung
schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit, ihren Beitrag zur
Reduktion der Schadstoffe zu leisten.
Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen
Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens erfüllen
und besonders darauf achten, dass Beschlüsse auf wissenschaftliche
Grundlagen abgestützt sind. Das Mandat des Bundesrates für die
schweizerische Delegation stimmt mit der Position unseres Landes in
anderen internationalen Umweltgremien sowie mit den Grundsätzen der
Umweltpolitik im Inland überein. Das Binnenland Schweiz hofft dadurch
weiterhin, die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden
Gesprächspartners spielen zu können, wenn die Standpunkte innerhalb der
IWC nicht mehr vereinbar scheinen.

Die Schweiz wird in Ulsan vertreten durch Herrn Bruno Mainini,
Bundesamt für Veterinärwesen, und Herrn Martin Krebs, Politische
Abteilung III, Sektion Umwelt des EDA.

Thomas Althaus
Leiter Artenschutz
Bundesamt für Veterinärwesen
031 323 85 08

Broschüre: Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur
Regelung des Walfangs (Hrsg: BVET 1996)
www.bvet.admin.ch/news/shop/00007/00041/index.html?langÞ

Internet: BVET:www.bvet.admin.ch/handel/00271/index.html?langÞ IWC:
www.iwcoffice.org/ (Website der IWC)