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Vereinheitlichung der Gebühren des BUWAL

Medienmitteilung

Vereinheitlichung der Gebühren des BUWAL

Der Bundesrat hat heute die Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für
Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL genehmigt. Darin wird die Gebührenerhebung
für Dienstleistungen und Verfügungen vereinheitlicht und vereinfacht. Die
neue Regelung tritt am 1. August 2005 in Kraft.

Zu rund 95% sind die Tätigkeiten des BUWAL gebührenfrei. Vor allem für
Bewilligungen zugunsten von Dritten verlangt das BUWAL jedoch Gebühren.
Diese werden erhoben für Leistungen, die für einzelne Personen oder
Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung einen Vorteil bedeuten.
Beispielsweise wird eine Gebühr verlangt für Bewilligungen für den Einsatz
von landes- und standortfremder Fische und Krebse, für die Einfuhr von
Pflanzen und Saatgut für forstliche Zwecke oder für die Freisetzung von
gentechnisch veränderten Organismen. Die Kosten eines solchen Verfahrens
stellt das Amt dem Antragsteller in Rechnung.

Bisher waren die Gebühren des BUWAL in verschiedenen Verordnungen geregelt
(z.B. Stoffverordnung und Freisetzungsverordnung). Die vom Bundesrat
verabschiedete Regelung bringt nun eine Vereinheitlichung des Gebührenrechts
mit sich. Die Gebührenverordnung des BUWAL ergänzt die Allgemeine
Gebührenverordnung des Bundes, welche am 1. Januar 2005 in Kraft getreten
ist; laut ihr muss für die einzelnen Bundesämter in einer eigenen Verordnung
bestimmt werden, welche Dienstleistungen zu welchen Ansätzen zu verrechnen
sind.

Bern, 3. Juni 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Siegfried Lagger, Abteilung Recht BUWAL, Tel. 031 322 69 39

Beilagen:

Gebührenverordnung BUWAL
http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20050603/01168/index.html