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Steuerbelastung in den Kantonen: Keine grossen Veränderungen im Jahr 2004


MEDIENMITTEILUNG

Steuerbelastung in den Kantonen: Keine grossen Veränderungen im Jahr 2004

02. Jun 2005 (EFD) Die Eidg. Steuerverwaltung ESTV hat die Steuerbelastung
in den Kantonen und Gemeinden des Jahres 2004 für Einkommen und Vermögen der
natürlichen Personen und für Reingewinn und Kapital der juristischen
Personen veröffentlicht. Ebenfalls vorgestellt werden verschiedene
Indexreihen und der Zusammenzug zum Gesamtindex der Steuerbelastung 2004. Im
Vergleich zum vorangegangenen Jahr sind keine grossen Abweichungen
feststellbar.

In den Tabellen 1 (für Ledige und für verheiratete Rentner) und 2 (für
Verheiratete ohne und mit zwei Kindern) sind die kantonalen
Einkommenssteuerbelastungen eines Bruttoarbeitseinkommens oder eines AHV-
und Pensionseinkommens von 50'000 resp. 100'000 Franken prozentual
aufgeführt.

Grosse Unterschiede bei der Einkommenssteuer

Dabei zeigen sich grosse Unterschiede:

- Die Steuerbelastung eines erwerbstätigen Ledigen mit einem
Bruttoarbeitseinkommen von 50'000 Franken variiert z.B. zwischen 5,06
Prozent im Kanton Zug und 12,70 Prozent im Kanton Basel-Stadt (vgl. Tabelle
1);

- die Steuerbelastung eines erwerbstätigen Verheirateten mit zwei Kindern
und mit einem Bruttoarbeitseinkommen von 100'000 Franken variiert z.B.
zwischen 3,44 Prozent im Kanton Zug und 11,93 Prozent im Kanton Jura (vgl.
Tabelle 2).

Interessant ist auch, wie innerhalb eines Kantons die Steuerbelastung
zwischen einem Einkommen von 50'000 resp. 100'000 Franken differiert. Diese
Differenz gibt nämlich einen Hinweis auf die Steuerprogression in diesem
Einkommensbereich. Auch bei dieser Betrachtung zeigen sich anhand der
Tabellen 1 und 2 grosse Unterschiede. So variiert beispielsweise diese
Differenz für verheiratete Rentner zwischen 1,98 Prozentpunkten im Kanton
Schwyz und 9,36 Prozentpunkten im Kanton Genf.

Zehnjahresvergleich

In der Tabelle 3 ist die Einkommenssteuerbelastung eines Verheirateten ohne
Kinder eines Bruttoarbeitseinkommens von 95'005 Franken in den
Kantonshauptorten prozentual aufgeführt. Diesem Einkommen entsprach
teuerungsbereinigt vor zehn Jahren ein Bruttoarbeitseinkommen von 87'487
Franken (und im Jahre 1977 - dem Beginn dieser Zeitreihe - ein
Bruttoarbeitseinkommen von 50'000 Franken).

Der Zehnjahresvergleich 1994 bis2004 zeigt mit anderen Worten, wie sich in
den Kantonshauptorten die Steuerbelastung bei einem real konstanten
Arbeitseinkommen in den letzten zehn Jahren verändert hat. Die grössten
relativen Entlastungen verzeichnen mit mehr als 20 Prozent die Hauptorte
Bellinzona, Appenzell und Genf, die grössten relativen Mehrbelastungen die
Hauptorte Herisau und Stans.

Index der Einkommenssteuerbelastung

Wenn die kantonale Einkommenssteuerbelastung mit dem in jeder
Einkommensschicht effektiv vorhandenen Einkommenssubstrat gewichtet wird,
ergeben sich für jeden Kanton so genannte Indexziffern (dies unter der
Annahme, dass der gesamtschweizerische Durchschnitt der Indexziffer 100
entspricht). Bei unterdurchschnittlicher Belastung liegen die kantonalen
Indexziffern also unter 100, bei überdurchschnittlicher Belastung über 100.

Für die Berechnung der Indexziffern ist somit nicht nur die eigentliche
Steuerbelastung, wie sie sich aus den Gesetzen ergibt, von Bedeutung,
sondern ganz wesentlich auch das effektive Vorhandensein von
Einkommenssteuersubstrat im betreffenden Einkommenssegment. Aus diesem Grund
erfüllt der Steuerbelastungsindex zweifellos seinen primären Zweck: die
Feststellung der tatsächlichen Ausschöpfung des effektiven kantonalen
Steuersubstrats im Hinblick auf eine korrekte Berücksichtigung in den
Mechanismen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Hingegen vermag er als
solcher nicht, die Frage nach der effektiven Steuerbelastung in den Kantonen
genau zu beantworten. Dies gilt es unbedingt zu beachten.

Tabelle 4 zeigt die kantonalen Indexziffern der Einkommenssteuerbelastung
für die Einkommensgruppen 7'500 bis 30'000 Franken, 35'000 bis 80'000
Franken und 90'000 bis 1 Million Franken, und für sämtliche Einkommen. Ihr
ist zu entnehmen, dass bei der untersten Einkommensgruppe (7'500 bis 30'000
Franken) der Kanton Waadt den geringsten Index der Einkommenssteuerbelastung
aufweist, der Kanton Obwalden hingegen den höchsten. Bei der mittleren
Einkommensgruppe (35'000 bis 80'000 Franken) weist hingegen der Kanton Zug
den niedrigsten Wert auf. Dasselbe gilt auch bei der höchsten
Einkommensgruppe (90'000 bis 1 Million Franken), wo der Kanton Jura den
höchsten Wert aufweist. Bei einer Gesamtbetrachtung aller Einkommen ergeben
die Berechnungen den niedrigsten Index der Einkommenssteuerbelastung im
Kanton Zug (Index 48,7) und den höchsten Index der Einkommenssteuerbelastung
im Kanton Obwalden (Index 161,9). Bei Letzterem fällt indessen auf, dass der
Index der Einkommenssteuerbelastung bei der Einkommensgruppe 90'000 bis 1
Million Franken trotzdem leicht unterdurchschnittlich ist (Index 99,4). Der
Grund dafür liegt in der tieferen Belastung von höheren Einkommen (ca. ab
150'000 Franken).

Starke Unterschiede auch bei der Besteuerung der Reingewinne

Tabelle 5 zeigt, wie hoch die Steuerbelastung der Reingewinne einer
Aktiengesellschaft mit 2 Millionen Kapital und Reserven in den einzelnen
Kantonen ausfällt. Diese Steuerbelastung wird in Prozenten des Reingewinns
vor Steuern ausgewiesen. Obwohl vielfach proportionale Gewinnsteuersätze
angewendet werden, kann die ausgewiesene Belastung in Prozenten des
Reingewinns leicht variieren. Denn die Berechnung trägt der Tatsache
Rechnung, dass die bezahlten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden von
der steuerbaren Bemessungsgrundlage in Abzug gebracht werden können. In der
Tabelle wird die Steuerbelastung für unterschiedlich hohe Renditen
dargestellt. Ihr kann beispielsweise entnommen werden dass sich bei einer
kleinen Rendite von 4 Prozent (Reingewinn vor Steuer von 80'000 Franken) die
Steuerbelastung zwischen 5,49 Prozent im Kanton Zug und 15,97 Prozent im
Kanton Genf bewegt. Bei einer sehr hohen Rendite von 50 Prozent (Reingewinn
vor Steuer von 1 Million Franken) schwankt hingegen die Steuerbelastung
zwischen 8,00 Prozent im Kanton Schwyz und 18,89 Prozent im Kanton
Basel-Landschaft.

Index der Reingewinn- und Kapitalbelastung

Auch beim Reingewinn und beim Kapital der Aktiengesellschaften wird anhand
der Gewichtung des in den Kantonen effektiv vorhandenen Steuersubstrats ein
Index der Steuerbelastung berechnet. In der Tabelle 6 sind in den beiden
ersten Spalten diese beiden Indexreihen aufgeführt. Unter Berücksichtigung
der kantonal sehr unterschiedlichen Bedeutung der Steuer auf dem Reingewinn
und der Steuer auf dem Kapital der Aktiengesellschaften werden diese beiden
Indexreihen zu einem Totalindex der Reingewinn- und Kapitalbelastung
zusammengezogen, der in der letzten Spalte der Tabelle ersichtlich ist. Die
Spannweite dieses Indexes reicht von 53,3 im Kanton Zug bis 135,1 im Kanton
Graubünden.

Gesamtindex der Steuerbelastung 2004

In der Tabelle 7 schliesslich sind die verschiedenen Indexreihen
(Einkommens- und Vermögensbelastung, Reingewinn- und Kapitalbelastung,
Motorfahrzeugsteuern) sowie deren Zusammenzug zum Gesamtindex der
Steuerbelastung 2004 aufgeführt. Für den Zusammenzug stützt sich die
Berechnung auf eine Gewichtung anhand der tatsächlichen Steuereinnahmen von
Kantonen und Gemeinden. In der gleichen Tabelle ist auch der Gesamtindex der
Steuerbelastung 2003 aufgeführt, so dass ein Vergleich über die Auswirkungen
der Änderungen im Steuerbereich im Jahre 2004 möglich ist. Dabei zeigen sich
keine außergewöhnlichen Veränderungen.

In der von der ESTV herausgegeben Publikation "Steuerbelastung in der
Schweiz, Kantonshauptorte - Kantonsziffern 2004" wird die unterschiedliche
Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in ihrer ganzen
Vielfalt ausgewiesen. Die Steuerbelastung wurde berechnet für:

- Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen

- Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen

- Motorfahrzeugsteuern

- Liegenschaft-, Liegenschaftsgewinn- und Erbschaftssteuern

- Besteuerung von Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge

Daneben werden in der neuen Publikation die verschiedenen Indexreihen
ausgewiesen, welche schliesslich zum neuen Gesamtindex der Steuerbelastung
2004 führen. Dieser ist eine für den bundesstaatlichen Finanzausgleich
unerlässliche Masszahl. Die Veröffentlichung ist beim Bundesamt für
Statistik erhältlich und kann auch unter www.estv.admin.ch eingesehen
werden.

Tabellen (pdf, 18 bk)
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2005/06/stbel-tabellen.pdf

Auskunft für Medienschaffende:
Roger Ammann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 92 50

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