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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Keine Doppelzahlungen für Schweizer Bauern mit Land in der EU

Keine Doppelzahlungen für Schweizer Bauern mit Land in der EU

Schweizer Bauern erhalten möglicherweise für ihr Land, das sie in der
EU bewirtschaften, neu auch EU-Flächenbeiträge. Falls es tatsächlich zu
Doppelzahlungen kommen sollte, werden die Schweizer Direktzahlungen an
die betreffenden Betriebe gekürzt. Diesen Grundsatz vertritt das
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).

Bauern, die in der EU Land bewirtschaften, können neu Flächenbeiträge
für Ackerland und Grünland beantragen. Rund hundert Landwirte haben für
Flächen entlang der deutschen Grenze ein entsprechendes Gesuch
eingereicht. Werden die Gesuche von der EU bewilligt, kann es in jenen
Fällen zu Doppelzahlungen kommen, wo Schweizer Landwirte für so genannt
angestammte Flächen im Ausland bereits Schweizer Direktzahlungen
erhalten. Als angestammt gelten Flächen, die schon vor 1984
bewirtschaftet worden sind. Für alle andern Flächen von Schweizer
Bauern im Ausland werden keine Direktzahlungen ausbezahlt.

Sollten die neuen EU-Regelungen für die Schweizer Landwirte eine
Besserstellung bewirken, wird das BLW eine Änderung der entsprechenden
Verordnung beantragen.

Jürg Jordi
Sektion Information
Tel. 031 322 81 28