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Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und

Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und
Tunesien ab dem 1. Juni 2005: Verordnungsänderung

Der Bundesrat wird das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten
und Tunesien sowie das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und
Tunesien über den Handel mit Landwirtschaftsprodukten ab dem 1. Juni
2005 anwenden. Heute hat er die notwendigen Verordnungsänderungen
beschlossen. Tunesien setzt diese Abkommen auf das gleiche Datum in
Kraft.

Die Anwendung des am 17. Dezember 2004 zwischen den EFTA-Staaten und
Tunesien abgeschlossene Freihandelsabkommen hat zur Folge, dass
Tunesien ab dem 1. Juni 2005 die Einfuhren industrieller Waren und
landwirtschaftlicher Verarbeitungsprodukte aus der Schweiz gleich wie
diejenigen aus der EU behandeln wird. Seit 1996 ist ein
Assoziationsabkommen zwischen Tunesien und der EU in Kraft, im Rahmen
dessen die Einfuhrzölle Tunesiens für Waren aus der EU stufenweise
abgebaut wurden. Damit verschlechterte sich für schweizerischen
Exporteure zunehmend die Wettbewerbsposition auf dem tunesischen Markt
zu Gunsten der Konkurrenz aus der EU. Im Gegenzug gewährt die Schweiz
ab demselben Datum die Zollfreiheit für die Einfuhr von Industriewaren
mit Ursprung in Tunesien, sowie gewisse Zollkonzessionen für
ausgewählte Landwirtschaftsprodukte (beispielsweise für Olivenöl in
Flaschen, Zitrusfrüchte, Straussenfleisch, Datteln, Mandeln, Melonen
und Granatäpfel). Die bisher Tunesien autonom gewährten Zollpräferenzen
zu Gunsten von Entwicklungsländern (Allgemeine Zollpräferenzen, APS)
werden durch die Konzessionen der beiden Abkommen abgelöst.

Das Freihandelsabkommen enthält ein modernes Protokoll über
Ursprungsregeln, das dem Modellprotokoll für die Ursprungskumulation
Europa-Mittelmeer entspricht. Im Rahmen des Barcelona-Prozesses der EU
soll bis im Jahr 2010 eine umfassende Freihandelszone in Europa und im
Mittelmeerraum geschaffen werden. Zusammen mit den Abkommen, welche die
EFTA bereits mit der Türkei, Israel, Marokko, der Palästinensischen
Autonomiebehörde, Jordanien und Libanon abgeschlossen hat, wird das
neue Abkommen mit Tunesien den EFTA-Staaten die Teilnahme an der
zukünftigen Freihandelszone Europa-Mittelmeer ermöglichen.

Cahina Hadj-Djilani Vock
 seco
Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik
Tel. 031 324 08 50

 Martin Zweifel
Oberzolldirektion
Sektion Tarif IV
 Tel. 031 322 67 62