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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Fall Abacha: Konkretisierung der Geldrückgabe


Bern, 26.05.2005. Die Verfahrensdetails der vom Bundesgericht gutgeheissenen
Rückgabe der Abacha-Gelder in Höhe von 460 Mio. USD an Nigeria sind vom
Bundesrat geregelt worden. Danach erfolgt die Auszahlung in zwei Schritten.
Die Verwendung der Gelder wird durch ein Monitoring der Weltbank begleitet.

Das Bundesgericht hatte am 7. Februar 2005 entschieden, dass der grösste
Teil der in der Schweiz gesperrten Abacha-Gelder offensichtlich krimineller
Herkunft sind und deshalb 460 Mio. USD ohne Einziehungsentscheid an Nigeria
herausgegeben werden können. Anschliessend legte der Bundesrat die
Modalitäten der Herausgabe dieser Gelder fest.

Nigeria hat der Schweiz zugesichert, die Abacha-Gelder für verschiedene
Entwicklungsprojekte im Gesundheits- und Bildungswesen sowie im Bereich der
Infrastruktur (Strassen-, Elektrizitäts- und Wasserversorgung) zu verwenden,
und hat im vergangenen Jahr diese Projekte bereits mit einem
Überbrückungskredit finanziert. Nigeria ist bereit, die Entwicklungsprojekte
durch ein Monitoring der Weltbank begleiten zu lassen.

Gemäss Entscheid des Bundesrates wird das Eidg. Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) die liquiden und sofort liquidierbaren
Vermögenswerte in Höhe von rund 290 Mio. USD an Nigeria auszahlen, sobald
die Grundsätze des Monitorings der Weltbank geklärt sind. Gleichzeitig
werden die fest angelegten Vermögenswerte in Höhe von rund 170 Mio. USD
gekündigt und auf ein separates Konto überwiesen.

Weitere Auskünfte:

Livio Zanolari, Informationsdienst EJPD, Tel. 031 / 322 40 90