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Dienstverschiebungsgesuche müssen früher gestellt werden

3003 Bern, 26. Mai 2005

Medieninformation

Dienstverschiebungsgesuche müssen früher gestellt werden

Die Armee ergreift Massnahmen um die Zahl der kurzfristig gestellten
Dienstverschiebungsgesuche zu verringern. Angehörige der Armee, welche ihren
Dienst ab Herbst dieses Jahres leisten, erhalten 20 Wochen vor Beginn des
WKs eine Dienstanzeige. Damit soll erreicht werden, dass das Gros der
Dienstverschiebungsgesuche bis spätestens 14 Woche vor WK-Beginn gestellt
und damit den Kommandanten die Planung erleichtert wird.

Angehörige der Armee, welche ihren WK ab dem kommenden Herbst leisten,
werden in Zukunft rund 20 Wochen vor Beginn ihrer Dienstleistung vom Bereich
"Personelles der Armee (J1)" des Führungsstabes der Armee eine Dienstanzeige
erhalten. Darin wird festgehalten, dass allfällige
Dienstverschiebungsgesuche - ausser in Notfällen - bis spätestens 14 Wochen
vor Beginn des WK zu stellen sind. Im Brief wird der entsprechende Vorgang
aufgezeigt, zudem liegt jeweilen eine Kopie der Dienstanzeige zu Handen des
Arbeitgebers bei.

Dienstverschiebungsgesuche werden heute in der Regel erst nach Erhalt des
Marschbefehls, also rund sechs Wochen vor Beginn der Dienstleistung,
gestellt. Dies führt für die Kommandanten und für das Personelle der Armee
(J1) zu Problemen, da insbesondere Spezialistenfunktionen nicht innert
kürzester Zeit ersetzt werden können. Mit der nun getroffenen Massnahme wird
die Reaktionszeit für die Kommandanten und das Personelle der Armee (J1)
wesentlich verlängert.

In der verkleinerten Armee hat der grösste Teil der Armeeangehörigen die
Wehrpflicht im Alter von 30 Jahren erfüllt. Dies führte zu einer deutlichen
Verjüngung der Armee. Konsequenz daraus ist, dass der Anteil
Armeeangehöriger, welche in der Ausbildung stehen, deutlich gestiegen ist.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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