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NFA-Ausführungsgesetzgebung: Botschaft nach den Sommerferien zu erwarten


MEDIENMITTEILUNG

NFA-Ausführungsgesetzgebung: Botschaft nach den Sommerferien zu erwarten

25. Mai 2005 (EFD) Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) nimmt konkrete Formen an:
Noch bevor Volk und Stände der Verfassungsvorlage am 28. November 2004 mit
einem Ja-Anteil von rund 64 Prozent zustimmten, war der dazugehörige Entwurf
für eine Ausführungsgesetzgebung in die Vernehmlassung gegeben worden (24.
September 2004). An seiner heutigen Sitzung hat nun der Bundesrat vom
umfangreichen Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung Kenntnis
genommen und diesen zur Veröffentlichung freigegeben. Die Botschaft an das
Parlament will er bereits im Verlaufe des 3. Quartals verabschieden.

Die Vernehmlassung zur NFA-Ausführungsgesetzgebung mit rund 137
Stellungnahmen und über 3'000 Bemerkungen zeigt, dass eine klare Mehrheit
für die rasche und konsequente Umsetzung der Verfassungsänderung eintritt.
Einzelne Bestimmungen sind jedoch auf grundsätzliche Kritik gestossen.

Der Bundesrat ist aufgrund der eingegangenen Antworten bereit, in wenigen
Punkten von den Lösungsvorschlägen gemäss Vernehmlassungsbericht
grundsätzlich abzuweichen. Im übrigen hält er an seinen ursprünglichen
Lösungsvorschlägen fest. Für die umstrittenen Punkte ergeben sich folgende
neue Stossrichtungen:

- Im vorgesehenen Rahmengesetz des Bundes über die Institutionen für die
Eingliederung invalider Personen (ISEG) sollen neu auch die geschützten
Werkstätten in die Mitfinanzierungspflicht des Wohnsitzkantons einbezogen
werden.

- Im Nationalstrassenbereich wird angesichts des massiven Widerstands das
Projekt einer "Anstalt für Nationalstrassen SNS" nicht weiterverfolgt. Dafür
soll das zuständige Bundesamt für Strassen (ASTRA) alle der SNS zugedachten
Aufgaben wahrnehmen. Für den Betrieb werden die geplanten 11
Gebietseinheiten beibehalten. Bei der Aufgabenerfüllung wird also mit
anderen Worten an der konsequenten Lösung gemäss Vernehmlassungsbericht
festgehalten.

- Im Bereich Denkmalpflege wird auf die vorgesehene Teilentflechtung
verzichtet. Das heisst, dass der Bund nebst Objekten von nationaler
Bedeutung inskünftig auch weiterhin solche von lokaler oder regionaler
Bedeutung unterstützen kann, allerdings auf der Grundlage von
Programmvereinbarungen.

- Nach sorgfältigem Abwägen der Vor- und Nachteile soll dem Parlament
beantragt werden, Ausbildungsbeihilfen als Stipendien oder als
Studiendarlehen zu konzipieren. Damit wird die Wahl des Instruments
(Stipendium oder Darlehen) bewusst offen gelassen, womit den Kantonen der
notwendige Handlungsspielraum eingeräumt wird.

- Im Bereich der Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung sind im
Hinblick auf die Botschaftserarbeitung noch offene Fragen bezüglich der
konkreten Ausgestaltung des finanziellen Engagements des Bundes zu klären.

Dotierung der Ausgleichsgefässe in einem weiteren Schritt (3. Botschaft)

Nach der Verabschiedung der Ausführungsgesetzgebung steht die Ausarbeitung
der 3. Botschaft über die Dotierung der neuen Ausgleichsgefässe (Ressourcen-
und Lastenausgleich) sowie des Härteausgleichs an. Parallel dazu werden die
Verordnungen zum Finanzausgleichsgesetz vorbereitet und den Eidg. Räten zur
Konsultation unterbreitet. Diese Botschaft soll im Verlauf des Jahres 2007
verabschiedet werden.

Massnahmen, die mit dem Stabilisierungsprogramm 98 (Runder Tisch) und mit
den Entlastungsprogrammen 03 und 04 zu Gunsten des Bundeshaushaltes
respektive zu Lasten der Kantone beschlossen worden sind, werden bei der
Erarbeitung der 3. NFA-Botschaft nicht kompensiert. Dies hat der Bundesrat
im Einvernehmen mit dem NFA-Steuerungsorgan und im Einklang mit den
Ergebnissen der Vernehmlassung beschlossen.

Weiteres Vorgehen im Überblick

NFA-Steuerungsorgan
Beratung des Botschaftsentwurfs und Verabschiedung zu Handen des Bundesrates
bis zu den Sommerferien 2005

Bundesrat
Beratung und Verabschiedung der Botschaft bis zum 3. Quartal 2005

Parlament
Beginn der Beratungen in der Kommission des Erstrates ca. Oktober 2005
Verabschiedung der NFA-Ausführungsgesetzgebung bis Herbst 2006

Bundesrat, Parlament
Ausarbeitung bzw. Beratung und Verabschiedung der 3. Botschaft im Verlaufe
von 2007

Einführung NFA
Aus heutiger Sicht: 1.1.2008

Auskunft für Medienschaffende:
- Bund: Gérard Wettstein, EFV, Tel. 031.322.97.61 - Kantonsvertreter: Walter
Moser, EFV, Tel. 031.322.38.24

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