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Soziale Anlaufstelle: Informationsplattform für die Öffentlichkeit

Der Bundesrat hat den Bericht «Soziale Anlaufstelle» zur Kenntnis genommen.
Der Bericht behandelt die Zugangshindernisse zu den Institutionen der
sozialen Sicherheit und erläutert die jüngsten Erfahrungen mit sozialen
Anlaufstellen. Die Autoren der Studie sehen in den sozialen Anlaufstellen
ein vielversprechendes und zweckmässiges Instrument für einen wirksameren
sozialen Schutz. Sie raten den Städten und Kantonen, die für ein solches
Angebot erforderlichen Massnahmen zu treffen und schlagen vor, dass solche
Initativen vom Bund gefördert werden. Die Kommission für soziale Sicherheit
und Gesundheit des Nationalrates wird als Initiantin der Studie über den
weiteren Verlauf entscheiden.

Ausgangspunkt für die Studie war folgende Feststellung der Kommission für
soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates: Das System der sozialen
Sicherheit ist komplex. Sich in diesem komplexen System zurechtzufinden, ist
schwierig, erst Recht, wenn die Probleme sich häufen. Welche Rechte können
beansprucht werden, wer sind die Ansprechpartner, welches Verfahren ist
anzuwenden?

Das Institut für Politikstudien, Interface GmbH Luzern, hat im Auftrag des
Bundesamtes für Sozialversicherung eine Umfrage durchgeführt bei
verschiedenen betroffenen öffentlichen und privaten Institutionen.
Untersucht wurden acht Modelle sozialer Anlaufstellen. Das
Dienstleistungsangebot reicht von der Bereitstellung von Informationen bis
hin zur Bearbeitung komplexer Dossiers durch eine Referenzperson (case
management). Für Leistungsentscheide bleiben allerdings die bestehenden
Institutionen zuständig. Die sozialen Anlaufstellen agieren komplementär und
stellen eine einfach zugängliche Informationsplattform dar. Die Autoren
kommen zum Schluss, dass die sozialen Anlaufstellen die Effizienz des
Systems der sozialen Sicherheit massgeblich erhöhen können. Der einfachere
Zugang zu Leistungen im Sozialbereich mag den Leistungsumfang zunächst
ansteigen lassen, langfristig gesehen wird aber eine Verschlechterung der
Situation verhindert und komplexe und kostenintensive Eingriffe können
vermieden werden. Die sozialen Anlaufstellen bauen auf Zusammenarbeit,
Planung und Professionalität auf.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:                        Tel. 031 322 42 31
                        Géraldine Luisier Rurangirwa
                        Kompetenzzentrum Grundlagen
                        Bundesamt für Sozialversicherung

Beilage:                        Zusammenfassung der Studie

Der Bericht «Soziale Anlaufstelle» kann unter folgender Adresse vom Internet
heruntergeladen werden:

http://www.bsv.admin.ch/forschung/publikationen/1_05d_eBericht.pdf.