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Krankenversicherung: Bundesrat verlängert die Zulassungsbeschränkung von Leistungserbringern

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von
Leistungserbringern verlängert, deren Tätigkeit über die obligatorische
Krankenpflegeversicherung abgegolten wird. Diese Massnahme ist auf höchstens
drei Jahre bis Juli 2008 befristet.

Die im Juli 2002 in Kraft gesetzte Verordnung über die Einschränkung der
Zulassung von Leistungserbringern zu Lasten der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung, die so genannnte Zulassungsbeschränkung, war
ursprünglich auf drei Jahre befristet. Nach Ablauf der Frist hätte die
Zulassung im ambulanten Bereich neu geregelt werden sollen.

Bisher wurde keine Neuregelung der Zulassung beschlossen. Die vom Bundesrat
vorgeschlagene Einführung der Vertragsfreiheit ist bislang vom Parlament
nicht behandelt worden. Im vergangenen Oktober haben die eidgenössischen
Räte deshalb eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen.
Damit kann der Bundesrat ein zweites Mal für eine befristete Zeit von bis zu
drei Jahren die Verordnung verlängern.

Trotz der Zulassungsbeschränkung liegt es wie bisher in der Kompetenz der
Kantone, in einzelnen Regionen oder Berufskategorien Ausnahmen vorzusehen.
Neu enthält die Verordnung eine Bestimmung über den Verfall von Zulassungen,
von denen nicht innert einer Frist von 6 Monaten Gebrauch gemacht wird. Die
Kantone können diese Frist jedoch bis zu 12 Monaten verlängern. Im
Einzelfall können aus wichtigen Gründen auch Ausnahmen gewährt werden.

Die in den Kantonen gültigen Höchstzahlen der Leistungserbringer wurden dem
aktuellen Stand angepasst. Damit steht den Kantonen eine aktuelle
Entscheidungsgrundlage zur Verfügung.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Hans Heinrich Brunner, Vizedirektor Bundesamt für Gesundheit, Tel:
031 322 95 05

Verordnung: www.bag.admin.ch/kv/projekte/d/index.htm