Zehn Millionen Franken Einsparungen für Patentinhaber
Bern, 25.05.2005. Die Jahresgebühren für Patente werden um 25 Prozent
reduziert. Der Bundesrat hat heute die vom Institutsrat des Eidgenössischen
Instituts für Geistiges Eigentum beantragte Änderung der Gebührenordnung
genehmigt. Ab dem 1. Juli 2005 wird der jährliche Patentschutz 110 Franken
weniger - das heisst, noch 310 Franken - kosten. Tiefe Patentgebühren kommen
insbesondere innovativen kleinen und mittleren Unternehmen entgegen. Damit wird
die Schweiz als Innovations- und Wirtschaftsplatz attraktiver. Zusätzlich soll
das Institut für Geistiges Eigentum auf den bisherigen jährlichen Bundesbeitrag
von 3 Millionen Franken ab 2006
verzichten.
Wer ein
Patent verlängern will, bezahlt vom fünften bis maximal zum zwanzigsten Jahr
seit der Anmeldung eine Jahresgebühr. Die heute genehmigte Gebührensenkung hat
zur Folge, dass das Institut die Jahresgebühren für schweizerische und
europäische Patente mit Wirkung für die Schweiz und Liechtenstein ab dem 1. Juli
2005 von 420 auf 310 Schweizer Franken reduzieren kann. Damit entfallen den
Patentinhabern jährlich ungefähr zehn Millionen Franken an Gebühren.
Tiefe
Patentgebühren machen den Schutz von technischen Innovationen gegen Nachahmungen
insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen erschwinglich und stellen
einen wichtigen Beitrag für das Wirtschaftswachstum dar.
Die Gebührensenkung widerspiegelt nebst der guten Ertragslage auch das dauernde Bestreben des Instituts für Geistiges Eigentum, den Benützern der immaterialgüterrechtlichen Schutzsysteme Gewinne weiterzugeben und attraktive Dienstleistungen zu günstigen Preisen anzubieten.
Das
massgebende Ziel des Instituts für Geistiges Eigentum ist es, optimale
Rahmenbedingungen für Innovationen und Kreativität zu schaffen. Das 1996
verselbständigte Institut hat ab 2006 auch auf die Abgeltung von jährlich 3
Millionen Franken zu verzichten, so dass auch der Bundeshaushalt von der guten
Situation des Instituts profitiert.
Die guten Erfahrungen mit dem IGE sollen auch auf weitere Bereiche der Bundesverwaltung ausgedehnt werden. So wird in diesem Jahr die Verselbständigung des Instituts für Rechtsvergleichung geprüft.
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