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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Zehn Millionen Franken Einsparungen für Patentinhaber

 

 

Bern, 25.05.2005. Die Jahresgebühren für Patente werden um 25 Prozent reduziert. Der Bundesrat hat heute die vom Institutsrat des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum beantragte Änderung der Gebührenordnung genehmigt. Ab dem 1. Juli 2005 wird der jährliche Patentschutz 110 Franken weniger - das heisst, noch 310 Franken - kosten. Tiefe Patentgebühren kommen insbesondere innovativen kleinen und mittleren Unternehmen entgegen. Damit wird die Schweiz als Innovations- und Wirtschaftsplatz attraktiver. Zusätzlich soll das Institut für Geistiges Eigentum auf den bisherigen jährlichen Bundesbeitrag von 3 Millionen Franken ab 2006 verzichten.

 

Wer ein Patent verlängern will, bezahlt vom fünften bis maximal zum zwanzigsten Jahr seit der Anmeldung eine Jahresgebühr. Die heute genehmigte Gebührensenkung hat zur Folge, dass das Institut die Jahresgebühren für schweizerische und europäische Patente mit Wirkung für die Schweiz und Liechtenstein ab dem 1. Juli 2005 von 420 auf 310 Schweizer Franken reduzieren kann. Damit entfallen den Patentinhabern jährlich ungefähr zehn Millionen Franken an Gebühren. Tiefe Patentgebühren machen den Schutz von technischen Innovationen gegen Nachahmungen insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen erschwinglich und stellen einen wichtigen Beitrag für das Wirtschaftswachstum dar.

 

Die Gebührensenkung widerspiegelt nebst der guten Ertragslage auch das dauernde Bestreben des Instituts für Geistiges Eigentum, den Benützern der immaterialgüterrechtlichen Schutzsysteme Gewinne weiterzugeben und attraktive Dienstleistungen zu günstigen Preisen anzubieten.

 

Das massgebende Ziel des Instituts für Geistiges Eigentum ist es, optimale Rahmenbedingungen für Innovationen und Kreativität zu schaffen. Das 1996 verselbständigte Institut hat ab 2006 auch auf die Abgeltung von jährlich 3 Millionen Franken zu verzichten, so dass auch der Bundeshaushalt von der guten Situation des Instituts profitiert.

 

Die guten Erfahrungen mit dem IGE sollen auch auf weitere Bereiche der Bundesverwaltung ausgedehnt werden. So wird in diesem Jahr die Verselbständigung des Instituts für Rechtsvergleichung geprüft.

 

Weitere Auskünfte:

Dr. Christian Bock, Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, Mitglied der Direktion

Direktwahl +41 (0)31 322 48 37 oder +41 (0)79 407 78 68