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Suizid und Suizidprävention in der Schweiz


Der Bundesrat hat einen Bericht zu Suizid und Suizidprävention in der
Schweiz gutgeheissen. Der als Antwort einer parlamentarischen Anfrage
erarbeitete Bericht stellt einen Überblick über die Suizidepidemiologie und
Suizidprävention der Schweiz dar. Er kommt zum Schluss, dass das Angebot an
präventiven Massnahmen in der Schweiz zu klein ist und es konkreter
Massnahmen bedarf, um die hohe Suizidrate reduzieren zu können. Der
Bundesrat beauftragt das Bundesamt für Gesundheit, BAG, den Ausbau der
wissenschaftlichen Datengrundlage und die Integration der Thematik Suizid
und Suizidversuche in bestehenden Gesundheitsförderungs- und
Suchtpräventionsprogramme des Bundes zu prüfen.

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat in Erfüllung eines parlamentarischen
Vorstosses von Nationalrat Hans Widmer vom 13. Juni 2002 den Bericht "Suizid
und Suizidprävention in der Schweiz" erstellt. Das Postulat von Hans Widmer
verlangt eine Übersicht über die vom Bund, von den Kantonen und von Privaten
unternommenen Anstrengungen in der Suizidprävention. Als Antwort darauf
liegt nun ein ausführlicher Bericht zum Thema vor. Dieser zeigt, dass die
Schweiz mit 1'300 bis 1'400 suizid-bedingten Todesfällen pro Jahr im
internationalen Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Suizidrate
aufweist. Jährlich sterben in unserem Land zweimal mehr Menschen durch
Suizid als durch Verkehrsunfälle. Fast jeder Mensch wird im Laufe des Lebens
mit einem oder mehreren Suiziden oder Suizidversuchen konfrontiert, sei es
in der Familie, im Freundeskreis, in der Schule oder am Arbeitsplatz. 10%
der Schweizer Bevölkerung begehen im Laufe des Lebens einen oder mehrere
Suizidversuche und jede zweite Person berichtet in rückblickenden Erhebungen
über Suizidgedanken.

Suizide und Suizidversuche sind auch ein Thema der öffentlichen Gesundheit,
und ihre Prävention damit auch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass das Angebot an spezifischen präventiven
Massnahmen in der Schweiz klein ist und sich auf wenige regionale Zentren
beschränkt. Um eine Reduktion der Suizid und Suizidversuche zu erreichen,
muss die Prävention in der Schweiz verstärkt werden. Die Aufgabe der
Suizidprävention als Teil der allgemeinen Gesundheitsversorgung
und -förderung liegt primär in der Kompetenz der Kantone. Im Auftrag des
Bundesrats wird das BAG aber, per Entscheid vom 25. Mai 2005, die
wissenschaftliche Datengrundlage verbessern und prüfen, ob die Thematik
Suizid und Suizidversuche in bestehende Gesundheitsförderungs- und
Suchtpräventionsprogramme des Bundes integriert werden kann.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Bundesamt für Gesundheit, Salome von Greyerz, Leiterin Sektion Strategie und
Gesundheitspolitik CH, Tel. 031 322 95 05

Der Bericht "Suizid und Suizidprävention in der Schweiz" kann eingesehen
werden unter  http://www.bag.admin.ch/gespol/d/index.html