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Bundesrat beantragt Teilnahme der Schweiz an europäischer Flugsicherheits-Agentur

Medienmitteilung

Bundesrat beantragt Teilnahme der Schweiz an europäischer
Flugsicherheits-Agentur

Die Schweiz soll sich im Bereich der Flugsicherheit enger an die EU
anlehnen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament eine Teilnahme an der
europäischen Flugsicherheits-Agentur (EASA). Dadurch integriert sich die
Schweiz in ein gesamteuropäisches Aufsichtssystem, und die Leistungen
schweizerischer Unternehmen werden im gesamten EU-Raum vorbehaltlos
anerkannt.

Die Teilnahme der Schweiz an der EASA erfolgt im Rahmen des bilateralen
Luftverkehrsabkommens zwischen der Eidgenossenschaft und der EU. Entscheiden
über den Schritt werden die Eidg. Räte. Die Vorlage soll in der zweiten
Jahreshälfte ins Parlament kommen.

Die EASA ist eine Einrichtung der EU mit Sitz in Köln. Sie hat ihre Arbeit
im Herbst 2003 aufgenommen. Für die Mitgliedstaaten der EU nimmt sie bereits
heute einzelne Aufsichts- und Standardisierungsaufgaben im Bereich der
Zertifizierung von Luftfahrzeugen wahr. Die EASA wird ihre Aufgaben
systematisch auf die übrigen sicherheitsrelevanten Bereiche der
Zivilluftfahrt wie Flugbetrieb, Lizenzwesen oder Flugsicherung ausdehnen.
Mittelfristig soll sie als die Agentur für alle Belange der technischen und
operationellen Flugsicherheit in Europa fungieren.

Angesichts der grossen Bedeutung eines Einbezugs der schweizerischen
Luftfahrtindustrie in die EASA-Strukturen hat die Schweiz sehr früh
Interesse an einer Teilnahme an der Agentur signalisiert. Entsprechend bald
konnten die diesbezüglichen Verhandlungen beginnen. Im Rahmen der
Verhandlungen erreichte die Schweiz die gleiche Behandlung wie die beiden
EWR-Staaten Norwegen und Island. Die Schweiz wird in den verschiedenen
EASA-Gremien aktiv mitwirken und so ihre Anliegen direkt einbringen können.
Bis anhin hat sie lediglich Beobachterstatus. Die Teilnahme der Schweiz soll
im Frühjahr 2006 wirksam werden.

Die Schweiz ist zurzeit noch Mitglied der Joint Aviation Authorities (JAA),
der paneuropäischen Vorgänger-Organisation der EASA mit über 40
angeschlossenen Staaten. In der Schweiz kom­men denn auch heute die Normen
der JAA zur Anwendung. Mittelfristig wird die EASA sämtliche Aufgaben der
JAA übernehmen.

Zudem enthält die EASA-Vorlage eine Änderung des Luftfahrtgesetzes, mit der
die Grundlage für die Einführung eines straflosen Meldesystems von
Zwischenfällen geschaffen werden soll. Durch die Straflosigkeit werden mehr
Meldungen über Vorfälle erwartet, wodurch die Behörden im Interesse der
Sicherheit des Systems Luftfahrt rechtzeitig und gezielt Massnahmen
ergreifen können. Die EU-Länder kennen bereits ein solches Meldesystem.

Bern, 25. Mai 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Daniel Göring, Leiter Kommunikation BAZL, Telefon 031 324 23 35