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Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an den Verein Memoriav verabschiedet

Der Bundesrat hat eine Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Ausrichtung
von Finanzhilfen an den Verein Memoriav von 11.7 Millionen Franken für die
Jahre 2006 bis 2009 verabschiedet.

Um den Weiterbestand des Vereins Memoriav und damit die Erfüllung einer
wichtigen Aufgabe im öffentlichen Interesse zu gewährleisten, beantragt der
Bundesrat mit der verabschiedeten Botschaft dem Parlament die Bewilligung
eines Zahlungsrahmens von 11,7 Millionen Franken für die Jahre 2006 bis
2009.

Zum heutigen Zeitpunkt besteht für die Beteiligung des Bundes an Memoriav
und die Unterstützung von Memoriav durch den Bund keine genügende
formell-gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat verabschiedete deshalb
gleichzeitig einen entsprechenden Gesetzesentwurf, mit dem diese gesetzliche
Grundlage geschaffen werden soll.

Der Verein Memoriav wurde 1995 gegründet. Zur wichtigsten Aufgabe von
Memoriav zählt die Verbesserung der Sicherung, Erschliessung und Vermittlung
audiovisueller Dokumente der Schweiz, die nach wie vor akut gefährdet sind,
in der Form eines Netzwerks. Der Verein verfolgt damit eine Aufgabe von
nationaler Bedeutung im Interesse des Bundes. Audiovisuelle Dokumente wie
Filme, Videos, Fotos oder Tondokumente sind wesentliche Zeugen unserer
jüngsten Vergangenheit und als solche wichtiger Bestandteil unserer
kollektiven Identität.

Dem Verein gehören mittlerweile über 150, grösstenteils institutionelle
Mitglieder an. Als Gründungsmitglied unterstützt der Bund Memoriav seit der
Gründung finanziell massgeblich. Mit Beschluss vom 3. Juli 2001 sicherte der
Bundesrat die Finanzierung für die Jahre 2002 bis 2005 mit 12 Millionen
Franken, was 84 Prozent des jährlichen Budgets von Memoriav ausmacht.

Mit der vorliegenden Botschaft wird ausserdem der Motion WBK-N (03.3441) vom
12. September 2003 nachgekommen, die vom Parlament angenommen wurde. Die
Motion beauftragt den Bundesrat, für die Sicherung, Erschliessung und
Vermittlung der audiovisuellen Quellen in allen betroffenen
Zuständigkeitsbereichen entsprechende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Martin Hilti, Recht und Internationales BAK, Tel. 031 324 93 25