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Krankenversicherung: Der Bundesrat verabschiedet den Tarifvertrag über die Apothekerleistungen

Der Bundesrat hat die Fortführung des gesamtschweizerischen Tarifvertrages
zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband und dem Verband der
Krankenversicherer santésuisse verabschiedet. Damit hängt das Einkommen der
Apothekerinnen und Apotheker weiterhin nicht mehr vom Preis der Medikamente
ab, sondern von den bei der Medikamentenabgabe erbrachten Leistungen. Die
Vertragspartner verpflichten sich zur Kostenneutralität. Die Vereinbarung
ist seit dem 1. Januar 2005 wirksam.

Die wichtigsten Bestimmungen des Vertrages sind die Apotheker-, Patienten-
und Compliancepauschale, die Kostenneutralität und der
Kostenstabilisierungsbeitrag:

Die Vergütung der Apothekerleistung setzt sich aus der Apothekerpauschale
(Verkauf, Rezeptüberprüfung, Patientenberatung bei der Arzneimittelabgabe,
allfälliger Ersatz durch ein Generikum) und der Patientenpauschale zusammen.
Die Patientenpauschale von Fr. 9.20 dient weiterhin zur Führung eines
Patientendossiers. Neu darf sie aber nur noch pro Patient und nicht mehr
zugleich pro Leistungserbringer maximal alle drei Monate erhoben werden. Die
neue Abrechnungsregel trägt damit den Anliegen der
Konsumentenschutzorganisationen Rechnung. Der Bundesrat hat die Tarifpartner
jedoch aufgefordert, diesen Aspekt nochmals eingehender zu beleuchten und
die Vertragsgenehmigung entsprechend befristet.

Gegenüber dem bisherigen Vertrag wurde zusätzlich eine Compliancepauschale
eingeführt. Diese vergütet die Ausführung von Therapiesystemen an
Patientinnen und Patienten, welche mindestens drei unterschiedliche
Arzneimittel gleichzeitig in einer Woche einnehmen. Da mit einer korrekten
Medikamenteneinnahme Komplikation vermieden werden können, soll diese
Massnahme kosteneindämmend wirken.

Kostenneutralität einhalten

Apotheker und Versicherer halten weiterhin an der Kostenneutralität fest.
Das bedeutet, dass das Gesamteinkommen der Apothekerinnen und Apotheker den
jeweiligen Vorjahresbetrag nicht übersteigen darf.

Die Apothekerschaft hat sich zudem bereit erklärt, weiterhin einen Rabatt
von 2,7% (Kostenstabilisierungsbeitrag) auf den Medikamentenpreisen zu
gewähren. Zusammen mit der Kostenneutralität fördert der
Kostenstabilisierungsbeitrag eine gewisse Strukturerhaltung im Bereich der
Apotheken. Deshalb hat der Bundesrat auch hier die Tarifpartner
aufgefordert, mittelfristig Verbesserungen zu entwickeln.

Die Vertragspartner haben sich zudem verpflichtet, die Bundesbehörden
regelmässig über die Anwendung und die Entwicklung des neuen
Abgeltungsmodells zu informieren.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Bruno Fuhrer, Sektion Tarife und
Leistungserbringer,

Tel: 031 322 95 05