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Bern, 18.05.2005. Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Genehmigung von zwei Staatsverträgen zur Reform des europäischen Patentsystems verabschiedet. Zum einen handelt es sich um die Revisionsakte zum Europäischen Patentübereinkommen, zum anderen um das fakultative Sprachenübereinkommen.

 

Mit dem Europäischen Patentübereinkommen von 1973 wurde ein zentrales europäisches Verfahren zur Erteilung von Patenten durch das Europäische Patentamt in München geschaffen. Dieses ermöglicht Erfinderinnen und Erfindern, mit einer einzigen Patentanmeldung in über 30 Vertragsstaaten - darunter auch die Schweiz - Schutz für ihre Erfindung zu erlangen.

 

Die Rahmenbedingungen für das europäische Patentsystem haben sich in den letzten 30 Jahren beachtlich geändert: Neue Technologien kamen auf und das europäische Wirtschaftssystem wurde in den Welthandel eingebunden. Diese Entwicklung sowie der Beitritt einer grossen Zahl europäischer Staaten zum Europäischen Patentübereinkommen machten eine Reform unumgänglich. Im Jahre 2000 wurden deshalb zwei Übereinkommen ausgehandelt: die Revisionsakte und das so genannte Sprachenübereinkommen. Diese modernisieren das europäische Patentsystem unter Wahrung der bewährten Grundlagen.

 

Heute nun hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung der zwei entsprechenden Staatsverträge zur Reform des europäischen Patentsystems zu Handen des Parlaments verabschiedet.


Moderne Rahmenbedingungen für Patentschutz in Europa schaffen

 

Die Revisionsakte schafft die Voraussetzungen, damit das europäische Patentsystem auch den hohen Ansprüchen der Zukunft entsprechen kann. Sie stellt leistungsfähige institutionelle Rahmenbedingungen für den Patentschutz in Europa sicher und leistet auf diese Weise einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Europa.

 

Kosten für Übersetzungen senken

 

Mit dem fakultativen Sprachenübereinkommen werden Kosten für europäische Patente gesenkt, die durch Übersetzungen verursacht werden und den Patentschutz in Europa massiv verteuern. Die Unterzeichnerstaaten verzichten hierzu auf sämtliche Übersetzungserfordernisse eines in einer Amtssprache des Europäischen Patentamts (Deutsch, Französisch, Englisch) erteilten Patents, wenn eine dieser Amtssprachen zugleich auch eine nationale Landessprache ist.

 

Weitere Auskünfte:

Lukas Bühler, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum,

Tel. 031 323 07 08