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Aktionsplan für einen besseren Schutz vor Naturgefahren

Medienmitteilung

Aktionsplan für einen besseren Schutz vor Naturgefahren

Der Bundesrat will den Schutz vor Naturgefahren verbessern. An seiner
heutigen Sitzung nahm er den Aktionsplan der Nationalen Plattform für
Naturgefahren PLANAT zur Kenntnis. Mit diesem Aktionsplan sollen die Risiken
weiter vermindert und das Risikobewusstsein erhöht werden. Das Eidg.
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK erhielt den
Auftrag, den Aktionsplan zusammen mit den zuständigen Bundesstellen
umzusetzen.

Das Schadenausmass durch Naturkatastrophen nimmt ständig zu. Die Gründe
dafür sind vielfältig: Wertsteigerung und -konzentration, verletzlichere
Infrastrukturen, steigende Ansprüche an Mobilität und Kommunikation,
grössere Unsicherheiten infolge des Klimawandels, etc. Sicherheit ist eines
der wesentlichen Grundbedürfnisse des Menschen und Grundvoraussetzung für
eine prosperierende Gesellschaft. Dazu gehört auch der Schutz vor
Naturgefahren. Es gilt, Risiken zu mindern, neue Risiken möglichst zu
verhindern und vor allem einen breiten Dialog zum Risikobewusstsein in der
Gesellschaft in Gang zu bringen.

Der Aktionsplan

Die PLANAT - eine ausserparlamentarische Kommission des Bundesrates zur
Vorbeugung gegen Naturgefahren - hat die heutige Situation analysiert. Der
Synthesebericht "Strategie Naturgefahren Schweiz" zeigt, dass in der Schweiz
jährlich mindestens 2.5 Milliarden Franken für den Schutz vor Naturgefahren
ausgegeben werden. Der Bericht bewertet auch den heutigen Umgang mit Risiken
aus Naturgefahren. Im Aktionsplan des Syntheseberichtes schlägt die PLANAT
dem Bundesrat eine Reihe von Massnahmen mit folgenden Schwerpunkten vor:

·                Weiterentwicklung des "Risikokonzepts Naturgefahren": Art
und Stand der Methoden sowie Instrumente für den Umgang mit Risiken aus
Naturgefahren sind heute noch sehr unterschiedlich. Unter dem Begriff
"Risikokonzept" wird ein allgemeingültiges Modell zum Umgang mit
Sicherheitsproblemen verstanden. Es wurde im technischen Bereich entwickelt
und soll nun als "Risikokonzept Naturgefahren" verstärkt Eingang in den
Bereich der Naturgefahren finden. Das integrale Risikomanagement erkennt
Risiken aus Naturgefahren auf der Basis dieses Risikokonzeptes, beurteilt
diese und reduziert die Risiken mit einer optimalen Kombination aus
technisch, ökonomisch, gesellschaftlich und ökologisch vertretbaren
Schutzmassnahmen. Praxisorientierte Leitfäden und ein Aus- und
Weiterbildungsangebot sollen die Praxis des integralen Risikomanagements
festigen. Das "Risikokonzept Naturgefahren" soll sodann durch gezielte
Studien weiterentwickelt werden.

·                Risikodialog und Zuständigkeiten: Eine von allen
Betroffenen getragene Kultur des Risikobewusstseins ist mit einem breit
geführten Dialog zu verankern. Auch die Zuständigkeiten,
Organisationsstrukturen und -abläufe beim Umgang mit Naturgefahren sollen
geklärt und verbessert  werden. Zu bestimmen sind bisher nicht geregelte
Zuständigkeiten für bestimmte Naturgefahrenbereiche (z.B.
Extremtemperaturen, Sturm).

·                Controlling: Die Risiken aus Naturgefahren und die
investierten Mittel für Schutzmassnahmen sollen künftig systematisch erfasst
und laufend beurteilt werden, so dass das Verhältnis Kosten-Wirksamkeit
geprüft werden kann.

Die Mittel für die vorgeschlagenen Massnahmen werden mit den ordentlichen
Krediten der mitwirkenden Institutionen bereitgestellt. Dem Bundesrat ist
bis 2008 Bericht über die durchgeführten Arbeiten zu erstatten.

Bern, 18. Mai 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst