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Optimierung der Armee: Bundesrat setzt neue Prioritäten - Milizsystem nicht tangiert

3003 Bern, 12. Mai 2005

Medieninformation

Optimierung der Armee:  Bundesrat setzt neue Prioritäten - Milizsystem nicht
tangiert

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch, 11. Mai 2005, neue
Prioritäten für den Einsatz der Armee beschlossen. Die Sicherungseinsätze
sollen verstärkt und die Mittel für die Verteidigung im engeren,
"klassischen" Sinn verringert werden. Notwendig wurden die Massnahmen mit
Blick auf die Bedrohungslage und den engen Finanzrahmen. Die Massnahmen
sollen zwischen 2008 und 2011 umgesetzt werden. Sie verlangen keine Änderung
des Militärgesetzes und stehen im Einklang mit dem Sicherheitspolitischen
Bericht und dem Armeeleitbild. Das Milizsystem wird nicht berührt, ebenso
wenig der Armeebestand und die Armeeaufträge.

Der Bundesrat hatte das Eidg. Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), im letzten September beauftragt,
verschiedene Massnahmen zu prüfen. Ziel war eine Optimierung der Armee,
nachdem sich die Bedrohungslage (z.B. Terroranschläge von New York und
Madrid) verändert hat und die subsidiären Einsätze zu Gunsten der zivilen
Behörden an Bedeutung gewonnen haben. Diese Einsätze sind auf
Langfristigkeit und einen möglichst hohen Sicherheitsstandard angelegt.

Sicherungs- und Verteidigungskräfte
Die neuen Prioritäten sehen vor, dass die Sicherungseinsätze verstärkt und
die Mittel für die Verteidigung im engeren, "klassischen" Sinn verringert
werden. Mit dieser Schwergewichtsverlagerung soll das Gros der
Infanterieformationen in Zukunft in Ausbildung, Ausrüstung und Einsatz auf
Raumsicherung ausgerichtet werden. Darunter fallen insbesondere der Schutz
von wichtigen Transitachsen oder die Überwachung von Grenzabschnitten mit
grösseren Truppenteilen.

Dies ermöglicht aber auch, angemessen ausgebildete und ausgerüstete
Sicherungskräfte für die Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der
bekannten Assistenzdiensteinsätze (z.B. Bewachungsaufgaben, Konferenzschutz)
bereitzuhalten und einzusetzen. Um die benötigte Anzahl solcher
Sicherungskräfte zu erhalten, müssen aus einem Teil der derzeit bestehenden
Panzer-, Panzergrenadier- und Panzersappeurbataillone sowie einem Teil der
Artillerieabteilungen Infanteriebataillone gebildet werden.

Die Verteidigungskräfte sollen eine gegenüber heute verringerte Anzahl von
Panzer-, Panzergrenadier- und Panzersappeurbataillonen sowie
Artillerieabteilungen umfassen, dazu auch Festungspionier und weitere
Unterstützungsformationen, Verbände der Luftwaffe sowie die entsprechenden
Führungsunterstützungs- und Aufklärungsformationen. Diese bilden den
sogenannten Aufwuchskern Verteidigung, der sich ausschliesslich der Schulung
des Gefechts der verbundenen Waffen, also der klassischen militärischen
Verteidigung, widmen soll.

Friedensförderung: Kapazität erhöhen
Die Kapazitäten für die Friedensförderung sollen in den nächsten Jahren auf
die Grössenordnung von 500 Armeeangehörigen ausgebaut werden. Deren Einsätze
sollen für die Miliz weiterhin auf Freiwilligkeit basieren. Das
Berufspersonal soll zu solchen Einsätzen je nach Bedarf verpflichtet werden
können.

Reserve wird beibehalten
Die Zahl der Durchdiener - maximal 15 Prozent pro Rekrutenjahrgang - kann
offensichtlich ohne Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung erreicht werden.
Bei einer nächsten Militärgesetzrevision könnte sich allenfalls die Frage
stellen, ob der Anteil der Durchdiener erhöht werden solle.

Geprüft wird eine Reduktion der Rekrutierungszentren in der Deutschschweiz.
Am Standortmodell vom Dezember 2004 soll vorerst festgehalten werden. Das
heisst, dass auf die geplanten Zentren Losone und Steinen verzichtet und
Nottwil auf den 1. Januar 2008 aufgegeben wird. Das Rekrutierungszentrum
Monte Ceneri wird definitiv ausgebaut.
Eine Aufhebung der Reserve hat der Bundesrat verworfen, da dies dem
Aufwuchsgedanken und damit dem System der abgestuften Bereitschaft als
integralem Bestandteil der Armee widerspricht.

Die Reserveverbände sind ein wesentliches Element zur Erhöhung der
Durchhaltefähigkeit bei Raumsicherungs- und Verteidigungsoperationen.
Einsparungen können mit dem Verzicht auf die Ausrüstung der Reserve erzielt
werden. Die Reserveverbände sollen deshalb künftig nur noch über die
persönliche Ausrüstung der Angehörigen der Reserve verfügen.
Die Aufhebung der Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe wird später geprüft.
Eine Zusammenlegung der Kopfstrukturen der beiden Teilstreitkräfte würde zu
Einsparungen führen, ist hingegen während der laufenden Konsolidierung der
Armee nicht machbar. Anträge sind im Verlauf des Jahres 2006 zu erwarten.

Das Sparpotential
Die Rollenspezialisierung und die Reduktion der Verteidigungskapazitäten
bewirken direkte Einsparungen im Bereich der Ausbildungs- und
Ausrüstungskosten von jährlich rund 39 Mio. Franken. Mit dem Verzicht auf
die Verteidigungsbevorratung sowie mit der Konzentration der
Logistikinfrastruktur werden jährlich 130 Mio. Franken eingespart. Der
Ausbau der Friedensförderung hat, sofern Einsätze im angestrebten Umfang
geleistet werden, Mehraufwendungen von jährlich rund 35 bis 45 Mio. Franken
zur Folge, die im ordentlichen jährlichen Budget aufgefangen werden. Weitere
flankierende Massnahmen sollen Einsparungen von 24 Mio. Franken pro Jahr
bringen.

Trotz all dieser Massnahmen können die Sparvorgaben des EP 04 nicht erreicht
werden. Das Optimierungspotenzial zur Senkung der Betriebsausgaben ist aber
unter den geltenden Rahmenbedingungen der Armee vollständig ausgeschöpft.
Deshalb müssen rund 145 Millionen Franken zulasten von Investitionen
(Rüstungsbeschaffungen) eingespart werden. Sollte das Ausgabendach für den
Verteidigungsbereich dauerhaft auf den Wert gemäss EP 04 gesenkt werden,
wäre eine Anpassung der Grundparameter der heutigen Armee - das heisst der
Armeeaufträge, des Wehrpflichtmodells, des Armeebestandes und des
Technologieniveaus - unausweichlich.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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