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Bundesrat ratifiziert vier Abkommen der Bilateralen II im Mai

Bundesrat ratifiziert vier Abkommen der Bilateralen II im Mai

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Zeitplan für die Ratifikation
derjenigen Abkommen der Bilateralen II verabschiedet, gegen die kein
Referendum ergriffen wurde. Der Zeitplan sieht vor, dass die Schweiz im
Verlauf des Monats Mai folgende vier Abkommen ratifiziert: Das Abkommen
über die Zinsbesteuerung, das Abkommen über die Zusammenarbeit im
Bereich der Statistik, über die Beteiligung an der Europäischen
Umweltagentur sowie über die Vermeidung der Doppelbesteuerung von
ehemaligen EU-Beamten. Die Ratifikation des MEDIA-Abkommens ist für den
Monat November vorgesehen.

Was die übrigen Abkommen der Bilateralen II betrifft gilt folgendes:
Das Abkommen zu Schengen/Dublin kommt am 5. Juni zur Abstimmung. Das
Abkommen zur Betrugsbekämpfung ist ein sogenannt gemischtes Abkommen,
das auf Seiten der EU der Genehmigung sowohl der
Gemeinschaftsinstitutionen als auch der einzelnen EU-Mitgliedstaaten
bedarf. Der Bundesrat wird sich zur Frage des Zeitpunkts der
Ratifikation dieser beiden Abkommen zu einem späteren Zeitpunkt
äussern.

Die Ratifikation der bilateralen Abkommen II durch die Schweiz und die
EU ist Voraussetzung, dass diese in Kraft treten können. Das Abkommen
über die Vermeidung der Doppelbesteuerung von in der Schweiz ansässigen
ehemaligen EU-Beamten wird im Mai in Kraft treten, jedoch erst ab dem
1. Januar 2006 angewandt werden. Das Abkommen über die Zinsbesteuerung
wird am 1. Juli 2005 in Kraft treten. Dasjenige über die Zusammenarbeit
im Bereich der Umwelt tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft,
nachdem die EU das Abkommen ihrerseits ratifiziert hat. Dasjenige zur
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik schliesslich dürfte am 1.
Januar 2006 in Kraft treten, sofern die EU das Abkommen bis zum 31.
Dezember 2005 ratifiziert hat. Das MEDIA-Abkommen wird von der Schweiz
im November ratifiziert und wird am 1. Januar 2006 in Kraft treten,
sofern die EU es spätestens am 30. November 2005 ratifiziert. Das
Abkommen über die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte ist bereits am
30. März 2005 in Kraft getreten.

www.europa.admin.ch, europa@ib.admin.ch

Stephan Schmid, Integrationsbüro EDA/EVD, Tel.: 031 323 26 14