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Pressemitteilung

Bundesrat beantwortet Vorstösse zu E-Government

Der Bundesrat prüft die Bildung eines Ausschusses von Bund, Kantonen und Städten im Bereich E-Government, um die Koordination zwischen den föderalen Ebenen zu verbessern. Dies erklärt er in seinen Antworten auf fünf parlamentarische Vorstösse. Die Bundeskanzlei wird im Weiteren dem Bundesrat bis im Sommer einen Bericht über die Zukunft des Informationsportals www.ch.ch mit verschiedenen Varianten vorlegen. www.ch.ch soll zur nationalen Einstiegsseite der Schweiz ausgebaut werden.

Für den Bundesrat ist E-Government eine umfassende zentrale Daueraufgabe, welche die Geschäftsbereiche aller staatlichen Stufen betrifft. Die Hauptverantwortung für die einzelnen Projekte des Bundes liegt daher bei den Departementen und der Bundeskanzlei. Der Auftrag der Bundeskanzlei, die Information auf Bundesebene zu koordinieren, umschliesst auch die Koordination der elektronischen Information. Mit www.ch.ch betreibt sie zudem das Behördenportal von Bund und Kantonen. Auf Bundesebene zeichnet das Informatikstrategieorgan Bund (ISB) für Architektur, Standards, und die Pflege des Projektportfolios verantwortlich sowie für die Koordination dieser Bereiche mit Kantonen und Gemeinden. Der Bundesrat prüft, ob im Rahmen der E-Government-Strategie, die bis Ende 2005 aktualisiert wird, ein Ausschuss von Bund, Kantonen und Städten eingesetzt werden soll, um auf Regierungsebene eine bessere Koordination sicherzustellen und Prioritäten zu setzen. Gleichzeitig erinnert er daran, dass der Bund hier kein Weisungsrecht hat; Kantone und Gemeinden sind für ihre eigenen Projekte selber verantwortlich. Einen Bedarf für eine „Mrs“ oder einen „Mr“ E-Government analog dem Delegierten für das Jahr 2000 sieht der Bundesrat aus diesem Grunde nicht.

Den IKT kommt laut Bundesrat eine zentrale Rolle für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu, sowohl beim Aufbau der Infrastrukturen und Dienstleistungen als auch bei der Nutzung durch die Wirtschaft. In diesem Bereich der Wirtschaft bedarf es aber keiner staatlichen Strategie. Der Bund will seine Möglichkeiten im Bereich Bildung und Forschung ausschöpfen, damit die Investitionen, welche die Unternehmen im Bereich der IKT getätigt haben, optimal und produktiv genutzt werden können.

Untersuchungen zeigen, dass ein einheitlicher Personenidentifikator sich günstig auf die Bereitstellung von online Dienstleistungen auswirkt. Der Datenschutz ist aber auch in diesem Bereich angemessen zu berücksichtigen. Nicht alle Probleme im Bereich E-Government sind dem Föderalismus anzulasten. Dieser kann aber die flächendeckende Ausbreitung elektronischer Dienstleistungen behindern, wenn jeder Kanton und jede Gemeinde für das gleiche Problem eine eigene Lösung erfindet. Deshalb unterstützt der Bundesrat alle Bemühungen, Kantone und Gemeinden zur Zusammenarbeit sowie zur gemeinsamen Entwicklung und Nutzung guter Lösungen zu motivieren.

Den Nutzen des Internetportals www.ch.ch sieht der Bundesrat im elektronischen Zugang in fünf Sprachen zu allen Informationen und Diensten der Schweizer Behörden über ein einfaches Wegweisersystem nach Lebenslagen, ohne dass Bürgerinnen und Bürger wissen müssen, ob sie die Antwort auf ihre Frage bei Bund, Kanton oder Gemeinde finden. Auf dem Suchweg – im Unterschied zu einer Google-Suche – würden die wichtigsten Informationen zur Frage mitgeliefert. Zudem ist die Verlässlichkeit der Informationsquelle garantiert, und der Nutzen steigt mit dem Ausbau.

Schliesslich räumt der Bundesrat ein, dass es dem Informationsportal an Bekanntheit mangelt, da während der Projektphase bewusst nur zurückhaltend informiert wurde. Mit der Aufnahme des Betriebs von www.ch.ch auf Anfang 2005 werden jetzt aber Massnahmen ergriffen, um den Bekanntheitsgrad zu steigern, den Adressatenkreis auszuweiten und www.ch.ch zur nationalen Einstiegsseite weiterzuentwickeln.

Die ursprüngliche Vision, wonach über die gemeinsame Plattform Webservices für alle Partner zur Verfügung gestellt werden sollten, ist nach langen und intensiven Diskussionen aufgegeben worden. Gemäss der Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen für die Jahre 2005/06 stellt die Plattform www.ch.ch selber keine Webservices zur Verfügung. Die geplanten, für Transaktionen nötigen Webservices, wie beispielsweise die elektronische Zustellplattform für den sicheren Datenaustausch, wurden von der Bundeskanzlei im Rahmen des Projekts bis Ende 2004 bereitgestellt und können auf den Plattformen der Partner eingebaut werden.

23 Kantone haben die geltende gemeinsame Vereinbarung von Bund und Kantonen unterzeichnet. Die Bundeskanzlei wird dem Bundesrat bis im Sommer 2005 einen Bericht über die Zukunft des Informationsportals www.ch.ch mit verschiedenen Varianten vorlegen, damit das weitere Vorgehen nach Ablauf der heutigen Vereinbarung Ende 2006 bestimmt werden kann. Bis Ende Jahr wird ein vernehmlassungsfähiger Entwurf ausgearbeitet, damit im Sommer 2006 die nötigen Vorgaben für die Budgets 2007 und die folgenden Finanzplanjahre für Bund und Kantone vorliegen.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

EIDG. FINANZDEPARTEMENT

Presse- und Informationsdienst

Bern, 4. Mai 2005

Für Rückfragen:

Interpellation Riklin, Motion Vollmer, Anfrage Günter

Jürg Römer, Delegierter für die Informatikstrategie des Bundes (ISB),

Tel. 031 / 325 98 98
Jean-Jacques Didisheim, Bereichsleiter eGovernment ISB, Tel. 031 / 325 90 17

Interpellation Amgwerd, Anfrage Leutenegger

Amr Huber, Leiter CC Web BK, Tel. 031 / 323 82 19