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Personalmassnahmen in der ESTV


MEDIENMITTEILUNG

Personalmassnahmen in der ESTV

28. Apr 2005 (ESTV) In verschiedenen Medienberichten wurden dieser Tage
einzelne Massnahmen diskutiert, die die Eidg. Steuerverwaltung ESTV im
Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung (AVP) umsetzen wird. Die
Massnahmen sind Teil eines tiefgreifenden Umbaus der ESTV und deshalb im
Gesamtzusammenhang zu betrachten.

Zur Ausgangslage

Im Rahmen der bundesrätlichen Strategie zur Haushaltsanierung findet in der
Bundesverwaltung gegenwärtig ein starker Abbau des Personalbestandes statt.
Gemäss dem heutigen Stand der Planung werden die Departementsreform VBS, die
Massnahmen aus den Entlastungsprogrammen (EP) 03 und 04 sowie die
Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung (AVP) zwischen 2004 und 2010 zu
einem Abbau des Personalbestands um 13 Prozent (gegenüber 2003) führen.

Im Eidgenössischen Finanzdepartement EFD führen die Massnahmen aus EP03,
EP04 und AVP der Verwaltung zu einem Abbau des Personalbestands zwischen
2004 und 2008 um 8,5 Prozent, entsprechend rund 645 Stellen.

Die ESTV ist von diesem Abbau im Departement per saldo ausgenommen. Die
gegenläufigen Massnahmen aus EP04 (Personalaufbau) und EP03 sowie AVP
(Personalabbau) kompensieren sich, so dass der Personalbestand der ESTV per
Ende 2009 gemäss heutiger Planung mit knapp 1000 Vollzeitstellen auf dem
Stand des Jahres 2004 verharren wird. Vorübergehend, d. h. zwischen 2005 und
2007, ist auf Grund der Massnahmen aus dem EP04 sogar eine gewisse
Aufstockung der Personalressourcen möglich.

Massnahmen im Einzelnen

Im Rahmen des EP 04 hat der Bundesrat beschlossen, mit einer verstärkten
Kontrolltätigkeit im Bereich der Mehrwertsteuer und der direkten
Bundessteuer Mehreinnahmen zu realisieren. Im Finanzplan 2004 sind aus
dieser Massnahme für das Jahr 2006 50 Millionen und für die Jahre 2007 sowie
2008 100 Millionen Mehreinnahmen eingestellt worden. Der Bundesrat hat dazu
die Personalkredite der ESTV um rund 11,1 Millionen gezielt erhöht.

Im Rahmen von EP03 und AVP der Verwaltung findet auch in der ESTV ein
Personalabbau statt. Obwohl bei der ESTV über 90 Prozent des Personals in
der Einnahmenbeschaffung beschäftigt sind, hat die ESTV diesen Ansatz als
sinnvoll angesehen. In einer grossen Verwaltung ist immer wieder zu
überprüfen, ob auf gewisse Aufgaben verzichtet werden kann. Ein kleiner Teil
der Massnahmen zielt auf eine Straffung des Führungs- und Logistikbereichs,
was keine Mindereinnahmen zur Folge hat. Andere Verzichte lassen sich nicht
ohne Folgen auf die Erträge durchführen. Damit die Mindereinnahmen minimiert
oder kompensiert werden können, braucht es Gesetzesänderungen. Diese werden
dem Parlament im Zusammenhang mit anderen Projekten
(Unternehmenssteuerreform II, Entrümpelungsgesetz und
Vereinfachungsmassnahmen bei der MWST) unterbreitet werden.

Die ESTV nutzt den insgesamt stabilisierten Personalbestand zu einer
gezielten Ressourcenumlagerung. Das Ziel besteht darin, die
Kontrolltätigkeit über alle Steuerbereiche hinweg zu verwesentlichen, z.B.
durch vermehrte fachkundige Domizilrevisionen, bessere Riskoanalysen,
bessere Information und Dienstleistungen an die Steuerzahler. Gleichzeitig
werden die Tätigkeiten in allen Bereichen - insbesondere auch in den
unterstützenden Funktionen - effizienter bewältigt. Vorgängig werden die
Organisation und die Geschäftsprozesse vereinfacht.

Voraussetzung für diesen gezielten Umbau und die Verbesserung von Effizienz
und Effektivität sind bedeutende Investitionen in die Informatik. Mittels
des IT-Einsatzes können repetitive Arbeiten und arbeitsintensive
Routinekontrollen abgebaut werden.

Zur Kontrolldichte

Die ESTV beschäftigt nicht nur Inspektoren im Aussendienst, sondern vor
allem auch Mitarbeitende im Innendienst (interne Revision, Rechtsdienst,
Rückerstattungsprüfung usw.). Ein erfolgreicher Vollzug setzt sich zusammen
aus guten Dienstleistungen für die Steuerzahler (Information, Auskünfte,
Schnelligkeit usw.), fachlich hochstehende Kontrollen und notfalls gezieltes
Vorgehen gegen Unehrliche.

Generell ist die ESTV mit einem Zuwachs der Mengen (die Firmen werden
zahlreicher, kleiner, beweglicher und flexibler) und mit einer Zunahme der
Komplexität (Internationalisierung, neue Finanzprodukte usw.) konfrontiert.
Seit 1997 hat beispielsweise die Zahl der mehrwertsteuerpflichtigen Firmen
um rund 10 Prozent auf rund 306'000 zugenommen; die Zahl der
Erhebungsdossiers bei der Verrechnungssteuer nahm im gleichen Zeitraum um 25
Prozent zu. Diese Entwicklung führt zu einer Abnahme der Kontrolldichte
insgesamt. Deshalb sind die oben erwähnten Gegenmassnahmen notwendig.

Personalbestand der ESTV - Voraussichtlich finanzierbare Stellen 2005-2009:
(Plan (Planungsstand: 28. April 2005, berechnet in Vollzeitstellen im
Jahresdurchschnitt)

2004 (IST): 980; 2005: 1'020; 2006: 1'030; 2007: 1'020, 2008: 990; 2009:
980.

Auskunft für Medienschaffende:
Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, 031 324 91 29

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
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CH-3003 Bern
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