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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 28.April 2005. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass Bundesrat Christoph Blocher eine allfällige Fusion der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) und der Eidgenössischen Kommission für Flüchtlingsfragen (EKF) prüft. Im Rahmen eines Projekts werden die Vor- und Nachteile und die nötigen Rahmenbedingungen einer Zusammenlegung der beiden ausserparlamentarischen Kommissionen erarbeitet. Die Kommissionen bestehen heute aus insgesamt 52 Mitgliedern.

 

Bundesrat Christoph Blocher ist überzeugt, dass die Probleme im Ausländer- und im Asylbereich unter einer gesamtheitlichen Betrachtung angegangen werden müssen. Dies war einer der Hauptgründe für die Zusammenlegung des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) und des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) zum Bundesamt für Migration (BFM) Anfangs dieses Jahres.

 

Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung des Departmentsvorstehers notwendig, auch die Fusion der zwei Kommissionen zu überprüfen. Deshalb hat Bundesrat Christoph Blocher den BFM-Direktor Eduard Gnesa beauftragt abzuklären, welche Vor- und Nachteile eine Zusammenlegung mit sich bringt und zu welchen Bedingungen eine Fusion der beiden Kommissionen sinnvoll erscheint. Die Kommissionspräsidenten, Alt-National- und Regierungsrat Francis Matthey (EKA) und der Thurgauer Regierungsrat Roland Eberle (EKF), nehmen neben Direktor Eduard Gnesa Einsitz im Projektausschuss.

 

Nach Vorliegen der Ergebnisse der Projektarbeiten wird der Bundesrat voraussichtlich im Herbst 2005 darüber entscheiden.

 

Die Aufgaben beider Kommissionen

 

Die Eidgenössische Ausländerkommission wurde 1970 als Expertenkommission des Bundesrates für Ausländer- und Integrationsfragen gegründet. Im Bereich der Integration betreut sie namentlich das Integrationsförderungsprogramm des Bundes.

Die Eidgenössische Kommission für Flüchtlingsfragen ist beratende Kommission des Bundesrates für alle Fragen im Bereich des Flüchtlingsschutzes.

Das Sekretariat beider Kommissionen ist administrativ dem Bundesamt für Migration angegliedert. Beiden Kommissionen gehören zusammen mehr als 50 Personen an.

 

Weitere Auskünfte:

Livio Zanolari, Informationsdienst GS EJPD 031 322 40 90