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Erneuter Ausgleich der kalten Progression ab dem Steuerjahr 2006

MEDIENMITTEILUNG

Erneuter Ausgleich der kalten Progression ab dem Steuerjahr 2006

27. Apr 2005 (EFD) Der Bundesrat gleicht für die Steuerperiode 2006 die
Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer aus. Der
Ausgleich hat für die Bundeskasse Mindereinnahmen von 540 Millionen Franken
zur Folge.

Von kalter Progression wird gesprochen, wenn eine steuerpflichtige Person
nur deshalb in eine höhere Progressionsstufe gerät, weil ihr Einkommen im
Rahmen der Teuerung gestiegen ist. Sie hat damit eine höhere reale
Steuerbelastung zu tragen, obwohl das Einkommen real gleich geblieben ist.

Die Verfassung verpflichtet den Bundesrat, die Folgen der kalten Progression
bei der direkten Bundessteuer vom Einkommen der natürlichen Personen
periodisch vollständig auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt, wenn sich der
Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung um 7 Prozent
erhöht hat. Ausschlaggebend ist der Indexstand vom Dezember; der Ausgleich
wird dann in der ein Jahr später beginnenden Steuerperiode wirksam.
Angepasst werden die Tarifstufen und die in Frankenbeträgen festgesetzten
Abzüge vom Einkommen.

Letztmals angepasst wurden diese Tarife und Abzüge Ende Dezember 1995
(Indexstand: 142,3 Punkte). Ende Dezember 2004 betrug der Indexstand 153,1
Punkte, was einer Erhöhung um 7,6 Prozent entspricht. Aus diesem Grund muss
für die einjährige Gegenwartsbesteuerung auf die Steuerperiode 2006 hin
erneut ein Ausgleich erfolgen.

Die aus diesem Ausgleich resultierenden Mindereinnahmen werden auf ca. 770
Millionen geschätzt, wobei 540 Millionen (70 Prozent) auf den Bund und 230
Millionen (30 Prozent) auf die Kantone entfallen. Die finanziellen
Auswirkungen sind im Finanzplan bereits berücksichtigt worden.

Auskunft für Medienschaffende:
Phillipp Meury, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 34, Hans Schneider,
Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 71

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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