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3003 Bern, 27. April 2005

Medieninformation

Totalrevision der Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst
Versorgung aller Patienten in allen Lagen

Der Bundesrat hat am Mittwoch die total revidierte Verordnung über den
Koordinierten Sanitätsdienst (VKSD) verabschiedet. Sie tritt am 1. Mai 2005
in Kraft. Ausgebaut werden soll namentlich die departementsübergreifende
zivil-militärische Ausbildungs- und Einsatzzusammenarbeit.

Aus zwei bisher bestehenden Verordnungen (Verordnung über die Vorbereitung
des KSD vom 1.9.1976 und Verordnung über das eidgenössische
sanitätsdienstliche Koordinationsorgan ESKO vom 18. Juni 1984) ist die neue
Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst (VKSD) entstanden, welche
die Vorbereitung und den Einsatz abdeckt. Die neue Verordnung tritt am 1.
Mai 2005 in Kraft. Die beiden bisherigen Verordnungen werden aufgehoben.

Ausgehend von einem veränderten Gefährdungsspektrum (neue Bedrohungen) wurde
eine Totalrevision notwendig, die den neuen Gegebenheiten gerecht wird, wie
sie bereits im sicherheitspolitischen Bericht 2000 «Sicherheit durch
Kooperation» aufgelistet wurden.

Hauptpunkte dieser Revision sind:

Der Einsatz des sanitätsdienstlichen Koordinationsgremiums (anstelle des
ESKO) auf Stufe Bund wird geregelt, wie dies bereits im Leitbild des
Bevölkerungsschutzes und in Art. 5 BZG gefordert wurde.

Die departementsübergreifende zivil-militärische Ausbildungs- und
Einsatzzusammenarbeit, die auf eine rechtliche Basis gestellt und ausgebaut
werden soll.

Bereits das Konzept KSD 96 richtete sich auf neue Bedrohungen aus. Ein Krieg
ist in den Hintergrund gerückt. Der Spagat zwischen abnehmenden Ressourcen
(Spitalschliessungen, Betten- und Personalabbau auf ziviler wie
militärischer Seite) und zunehmenden Risiken wird immer grösser. Das
öffentliche Gesundheitswesen verfügt heute im Alltag über geringere
Reserven. Eine vermehrte und engere Zusammenarbeit sowie eine optimale
Koordination aller sanitätsdienstlichen Mittel unter den KSD-Partnern im
Alltag sind deshalb unabdingbar.

Ziel der Koordination ist die Gewährleistung einer bestmöglichen
sanitätsdienstlichen Versorgung aller Patienten in allen Lagen. Patient ist
jeder Mensch, der wegen körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung
Behandlung oder Pflege benötigt. Die Vorbereitung in der ordentlichen Lage
ist die Basis für die Ereignisbewältigung in der besonderen und
ausserordentlichen Lage. Eine Behandlung nach individualmedizinischen
Grundsätzen ist solange wie möglich auch in besonderen und
ausserordentlichen Lagen und insbesondere bei einem Massenanfall
anzustreben.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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