3003 Bern, 27. April 2005 Medieninformation Totalrevision der Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst Versorgung aller Patienten in allen Lagen Der Bundesrat hat am Mittwoch die total revidierte Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst (VKSD) verabschiedet. Sie tritt am 1. Mai 2005 in Kraft. Ausgebaut werden soll namentlich die departementsübergreifende zivil-militärische Ausbildungs- und Einsatzzusammenarbeit. Aus zwei bisher bestehenden Verordnungen (Verordnung über die Vorbereitung des KSD vom 1.9.1976 und Verordnung über das eidgenössische sanitätsdienstliche Koordinationsorgan ESKO vom 18. Juni 1984) ist die neue Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst (VKSD) entstanden, welche die Vorbereitung und den Einsatz abdeckt. Die neue Verordnung tritt am 1. Mai 2005 in Kraft. Die beiden bisherigen Verordnungen werden aufgehoben. Ausgehend von einem veränderten Gefährdungsspektrum (neue Bedrohungen) wurde eine Totalrevision notwendig, die den neuen Gegebenheiten gerecht wird, wie sie bereits im sicherheitspolitischen Bericht 2000 «Sicherheit durch Kooperation» aufgelistet wurden. Hauptpunkte dieser Revision sind: Der Einsatz des sanitätsdienstlichen Koordinationsgremiums (anstelle des ESKO) auf Stufe Bund wird geregelt, wie dies bereits im Leitbild des Bevölkerungsschutzes und in Art. 5 BZG gefordert wurde. Die departementsübergreifende zivil-militärische Ausbildungs- und Einsatzzusammenarbeit, die auf eine rechtliche Basis gestellt und ausgebaut werden soll. Bereits das Konzept KSD 96 richtete sich auf neue Bedrohungen aus. Ein Krieg ist in den Hintergrund gerückt. Der Spagat zwischen abnehmenden Ressourcen (Spitalschliessungen, Betten- und Personalabbau auf ziviler wie militärischer Seite) und zunehmenden Risiken wird immer grösser. Das öffentliche Gesundheitswesen verfügt heute im Alltag über geringere Reserven. Eine vermehrte und engere Zusammenarbeit sowie eine optimale Koordination aller sanitätsdienstlichen Mittel unter den KSD-Partnern im Alltag sind deshalb unabdingbar. Ziel der Koordination ist die Gewährleistung einer bestmöglichen sanitätsdienstlichen Versorgung aller Patienten in allen Lagen. Patient ist jeder Mensch, der wegen körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung Behandlung oder Pflege benötigt. Die Vorbereitung in der ordentlichen Lage ist die Basis für die Ereignisbewältigung in der besonderen und ausserordentlichen Lage. Eine Behandlung nach individualmedizinischen Grundsätzen ist solange wie möglich auch in besonderen und ausserordentlichen Lagen und insbesondere bei einem Massenanfall anzustreben. EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT Information