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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Influenza-Pandemieverordnung Rechtsgrundlage zur Vorbeugung einer möglichen Gefahr


Der Bundesrat hat eine neue Verordnung erlassen, um für den Fall einer
Influenza-Pandemie gerüstet zu sein, die durch ein neues Grippevirus
verursacht werden könnte. Die Verordnung regelt die Präventivmassnahmen, die
bereits heute zu ergreifen sind, wie die Förderung der Grippeimpfung und die
Versorgung mit Medikamenten. Sie nennt ferner die Massnahmen, die im Fall
einer drohenden Pandemie oder während einer Pandemie zu treffen sind. Dazu
gehört die Zuteilung allfällig vorhandener Impfstoffe und anderer
Arzneimittel gegen Influenza gemäss einer Prioritätenliste, sollte eine
Verknappung eintreten. Eine neue Pandemie kann jederzeit auftreten, weshalb
die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihren Mitgliedstaaten empfohlen hat,
sich für ein solches Ereignis zu wappnen.

Das Influenzavirus kann genetisch variieren. Bei grösseren, seltenen
Variationen bilden sich neue Stämme, die eine weltweite Erkrankungswelle
verursachen könnten, da die Bevölkerung nicht oder nur teilweise immun ist.
Grippeviren verursachen seit Jahrhunderten regelmässig Epidemien und von
Zeit zu Zeit grosse weltweite Pandemien. Als Beispiel sei die Spanische
Grippe genannt, die in den Jahren 1918 bis 1920 weltweit 20 bis 40 Mio.
Menschenleben forderte. In der Schweiz erkrankte damals rund ein Viertel der
Bevölkerung; 25 000 Personen starben. In den Jahren 1957 und 1968 folgten
weitere Pandemien geringeren Ausmasses, die sich aber dennoch durch eine
hohe Erkrankungsrate und deutlich erhöhte Mortalität auszeichneten.

Laut Expertenmeinungen sind pandemische Viren in der Folge von Ausbrüchen
des Grippevirus bei Vögeln aufgetreten. Bei der Vogelgrippe in Hongkong im
Jahr 1997 sprang das Virus direkt vom Geflügel auf den Menschen über.
Weitere Direktübertragungen vom Tier auf den Menschen wurden 1998 und 2003
in Hongkong, 2003 in Holland und seit 2004 in Vietnam und Thailand
beobachtet. Die Zunahme der Vogelgrippe in einem noch nie da gewesenen
Ausmass in vielen asiatischen Ländern seit 2004 könnte, zusammen mit der
Fähigkeit des Vogelgrippevirus, Menschen direkt anzustecken, das Auftreten
eines neuen humanen Grippevirus begünstigen. Ein grosser Teil der Menschheit
wäre gegen ein solches Virus nicht immun. Dies würde zu einer raschen und
grossflächigen Verbreitung des neuen Grippevirus führen, da gegen dieses
gegenwärtig noch keine Impfung existiert.

Die Verordnung regelt die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche für die
nötigen Massnahmen auf allen Stufen im Bereich der Pandemieüberwachung, der
Prävention sowie der Medikamentenversorgung. Sie beruht auf den Empfehlungen
des Pandemieplans, der von einer vom Departement des Innern beauftragten
Expertengruppe ausgearbeitet wurde. Dieser Pandemieplan wird regelmässig den
neusten Erkenntnissen zur Krankheit und den Empfehlungen der WHO angepasst,
welche die weltweite Überwachung der Grippeviren koordiniert.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Hans C. Matter, Leiter Sektion Früherkennung und Epidemiologie, BAG, Tel.
031 323 87 06

Jean Louis Zurcher, Kommunikation, BAG, Tel.  031 324 12 95