Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Erleichterungen für die Landwirtschaft: Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren

Medienmitteilung

Erleichterungen für die Landwirtschaft: Bundesrat eröffnet
Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des
Raumplanungsrechts eröffnet. Die Landwirtschaft soll damit vor dem
Hintergrund des Strukturwandels bessere Nebenerwerbsmöglichkeiten erhalten,
insbesondere auch im Bereich des Agrotourismus. Das Vernehmlassungsverfahren
bei Kantonen, Parteien und interessierten Kreisen dauert bis zum 2. August
2005.

Am 1. September 2000 trat das revidierte Raumplanungsrecht in Kraft. Daraus
ergaben sich Diskussionen, die zeigen, dass das geltende Recht die
Möglichkeiten der Bäuerinnen und Bauern, auf dem eigenen Hof
nichtlandwirtschaftliche Zusatzaktivitäten auszuüben, zu stark beschränkt.
Dieser Umstand erschwert der Landwirtschaft eine angemessene Reaktion auf
den raschen Strukturwandel. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat heute
Vorschläge für entsprechende Änderungen von Raumplanungsgesetz und
Raumplanungsverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Die
Vernehmlassungsvorlage konzentriert sich auf einige wenige Punkte. Sie
knüpft dort an, wo sich die heutige Regelung offensichtlich nicht bewährt
hat und eröffnet punktuell neue Möglichkeiten. Die wichtigen Anliegen der
Raumplanung sowie der Grundsatz, das Baugebiet vom Nichtbaugebiet zu
trennen, werden dadurch nicht tangiert.

Die Möglichkeit, auf dem eigenen Hof einen nichtlandwirtschaftlichen
Nebenbetrieb einzurichten, soll künftig allen  landwirtschaftlichen Gewerben
und nicht mehr bloss jenen offen stehen, deren Existenz von einer
zusätzlichen Einkommensquelle abhängt. Zudem sollen in jenen Fällen, in
denen für die Einrichtung eines derartigen Nebenbetriebs in den bestehenden
Gebäuden kein oder zu wenig Raum zur Verfügung steht, bescheidene Anbauten
zugelassen werden können. Schliesslich soll auch Personal angestellt werden
dürfen, das nur im nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb arbeitet. Dabei
gilt die Voraussetzung, dass die im Nebenbetrieb anfallende Arbeit zum
überwiegenden Teil durch die Bewirtschafterfamilie geleistet wird. Diese
Erleichterungen sollen insbesondere auch denjenigen Landwirtinnen und
Landwirten zu Gute kommen, die sich im agrotouristischen Bereich betätigen
und zu diesem Zweck beispielsweise Gästezimmer oder Aktivitäten in den
Bereichen Wellness (etwa Molken- oder Heubad) oder Gastronomie (zum Beispiel
Besenbeizen oder Hofschenken) anbieten wollen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sollen ferner auch Bauten und Anlagen zur
Gewinnung von Energie aus Biomasse auf dem landwirtschaftlichen Boden
zonenkonform sein. Dies kann dazu beitragen, die energie- und
klimapolitischen Ziele der Schweiz zu erreichen.

Weiter sollen bestehende Gebäude, die für die Landwirtschaft nicht mehr
benötigt werden, künftig besser genutzt werden dürfen. Schliesslich sollen
für die hobbymässige und artgerechte Tierhaltung bessere Voraussetzungen
geschaffen werden.

Alle diese Vorschläge berücksichtigen den gesellschaftlichen Wandel, der
neue Erwartungen an das Gebiet ausserhalb der Bauzonen weckt.

Kantone, Parteien und interessierten Kreise haben nun die Möglichkeit, sich
während der kommenden drei Monate zu den Änderungsvorschlägen zu äussern.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 2. August 2005.

Bern, 27. April 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Stephan Scheidegger, Leiter Recht und Finanzen, Bundesamt für
Raumentwicklung (ARE), Tel. 031 322 40 65

Rudolf Menzi, Stabsstelle Information, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE),
Tel. 031 322 40 55

Beilagen: Vernehmlassungsvorlage mit erläuterndem Bericht