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Die rechtliche Stellung von gleichgeschlechtlichen Paaren verbessern


Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 über das Partnerschaftsgesetz

Bern, 22.04.2005. Das neue Partnerschaftsgesetz ermöglicht es
gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre Beziehung zu festigen und rechtlich
abzusichern. Die eingetragene Partnerschaft schafft eine Institution für
gleichgeschlechtliche Paare mit besonderen Rechten und Pflichten. Eine Ehe
ist es nicht, denn gleichgeschlechtliche Paare sind von der Adoption und
Fortpflanzungsmedizin ausgeschlossen, wie Bundesrat Christoph Blocher am
Freitag vor den Medien unterstrich. Regierungsrat Markus Notter zeigte am
Beispiel des Kantons Zürich die Möglichkeiten und Grenzen einer kantonalen
Lösung auf.

Bundesrat Christoph Blocher wies darauf hin, dass das geltende Recht
gleichgeschlechtliche Paare gleich behandelt wie heterosexuelle
Konkubinatspaare. Im Verhältnis zu Dritten und zum Staat fehle ihnen ein
rechtlicher Status. Dieses Manko könnten die gleichgeschlechtlichen Paare im
Gegensatz zu Konkubinatspaaren nicht durch Heirat wettmachen. Dies wirke
sich insbesondere im Erbrecht, im Ausländerrecht und im
Sozialversicherungsrecht aus.

Die Gesetzesvorlage war der Wunsch einer breiten Öffentlichkeit sowie direkt
Interessierten und zahlreichen Parteien. Sie ist auch Ausdruck gewandelter
gesellschaftlicher Auffassungen. Verschiedene Bestimmungen des
Partnerschaftsgesetzes gleichen jenen des Eherechts. Dies liegt im Umstand
begründet, dass gleichgeschlechtliche Paare in manchen Situationen mit
ähnlichen oder gleichen Problemen konfrontiert werden wie Ehegatten. Doch
trotz einer gewissen Nähe zum Ehrecht unterscheide sich die eingetragene
Partnerschaft klar von der Ehe, betonte Bundesrat Blocher. Sie ist keine
Grundlage für die Gründung einer Familie, da gleichgeschlechtliche Paare
weder zur Adoption noch zu Verfahren der Fortpflanzungsmedizin zugelassen
werden.

483 gleichgeschlechtliche Paare im Kanton Zürich registriert

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Registrierung am 1. Juli 2003
haben 93 weibliche und 390 männliche Paare eine Partnerschaft nach
kantonalem Recht begründet, sagte Regierungsrat Markus Notter. Bis heute
wurden 15 Partnerschaften durch Tod und 3 durch Wegzug aus dem Kanton Zürich
von Amtes wegen beendet.

Bei der Ausarbeitung der Vollzugsverordnung sei dem Regierungsrat klar
geworden, dass die Umsetzung des Gesetzes durch viele bundesrechtliche
Schranken eingeengt werde. Zudem erwiesen sich die territorialen engen
Schranken als Nachteil. Kantonale Lösungen könnten den heutigen mobilen
Lebensformen nicht genügend gerecht werden, betonte Regierungsrat Notter. Er
erinnerte daran, dass der Kantonsrat seinerzeit die kantonale Lösung als
Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des Bundesrechts bezeichnet habe.

Partnerschaftsgesetz ist nötig

Ruth Reusser, stellvertretende Direktorin des Bundesamtes für Justiz,
unterstrich, dass das Partnerschaftsgesetz nötig sei. Denn der notariell
verurkundete Partnerschaftsvertrag könne die Probleme der
gleichgeschlechtlichen Paare im Erbrecht, Ausländerrecht und
Sozialversicherungsrecht nicht lösen. Sie stellte nicht in Abrede, dass mit
der Einführung der eingetragenen Partnerschaft ein gewisser Aufwand
verbunden sei. Anliegen von Minderheiten müssten aber gebührend beachtet
werden.

 Weitere Auskünfte:

Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 77 88