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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Revision des Lebensmittelrechts: Anhörung der interessierten Kreise ist

Revision des Lebensmittelrechts: Anhörung der interessierten Kreise ist
eröffnet

In seiner Botschaft zu den Bilateralen I hatte der Bundesrat 1999 die
Absicht erklärt, den Handel von Lebensmitteln mit der Europäischen
Union (EU) zu erleichtern. Nachdem die EU im letzten Jahr umfangreiche
Änderungen im Lebensmittelhygienerecht vorgenommen hat, sind
Anpassungen im Schweizer Lebensmittelrecht notwendig. Diese Revision
ist ein Beitrag zur Lebensmittelsicherheit in der Schweiz. Künftige
Revisionen können zudem dank einer neuen Struktur des Schweizer
Lebensmittelrechts noch schneller und einfacher umgesetzt werden. Die
Bundesämter für Gesundheit (BAG), Landwirtschaft (BLW) und
Veterinärwesen (BVET) laden die interessierten Kreise ein, bis am 15.
Juli 2005 zu den vorgeschlagenen Anpassungen Stellung zu nehmen.

Ab dem 1. Januar 2006 wird sowohl für die EG-Mitgliedstaaten als auch
für Drittstaaten, die Lebensmittel in die EU exportieren wollen, das
revidierte EG-Hygienerecht gelten. Sollen Exporte aus der Schweiz in
die EU nach diesem Datum nicht erschwert oder gar verhindert werden,
ist eine entsprechende Anpassung der schweizerischen Vorschriften
nötig. Die Bundesämter BAG, BVET und BLW haben deshalb eine Revision
des Schweizer Lebensmittelrechts vorbereitet. Ziel der Revision ist die
Gleichwertigkeit der Gesetzgebungen, die so genannte Äquivalenz, für
den Bereich tierischer Lebensmittel. Ist diese erreicht, fallen etliche
Handelshemmnisse weg und ein freier Marktzugang wird möglich.
Mit der Revision des EG-Hygienerechts geht die heute bestehende
Äquivalenz für Milch und Milchprodukte verloren. Es braucht also auch
für diesen Bereich Anpassungen, damit Schweizer Milch und Milchprodukte
weiterhin ohne wesentliche Hürden in die Europäische Union exportiert
werden können.

Die neuen EG-Verordnungen regeln zahlreiche Bereiche, die im
schweizerischen Lebensmittel- und Futtermittelrecht bereits enthalten
sind und die landwirtschaftliche Produktion einbezieht. Handel und
Betriebe sind bereits mit dem geltenden Recht zur Selbstkontrolle
verpflichtet und die Anforderungen an die Sicherheit von Lebens- und
Futtermittel entsprechen ebenfalls den Anforderungen im EU Raum.
Dennoch sind gewisse Anpassungen des geltenden Rechts nötig, vor allem
in den folgenden Bereichen:

Verpflichtung zur Rückverfolgung und zur Nachverfolgung von
Lebensmitteln;
Verpflichtung, die Selbstkontrolle schriftlich zu dokumentieren;
Betriebsbewilligungspflicht für bestimmte Betriebe, die Lebensmittel
tierischer Herkunft herstellen, verarbeiten oder lagern;
Regelung der Art und Weise, wie die Lebensmittelkontrolle durchzuführen
ist.

Die bevorstehende Revision steht aber auch im Zeichen einer
verbesserten Koordination des Vollzugs. Sie ist ein weiterer wichtiger
Beitrag zur Lebensmittelsicherheit in der Schweiz. Die Einführung der
Verpflichtung zur Rück- und Nachverfolgung von Lebensmitteln wird es
erleichtern, fehlerhafte Lebens- und Futtermittel vom Markt zu
entfernen. In Ergänzung zum bestehenden System der gezielten und
koordinierten Überwachung von Risikobereichen werden nationale
Kontrollpläne eingeführt, um allfälligen Gesundheitsgefährdungen
rechtzeitig vorzubeugen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
EIDG. VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Weitere Informationen:
Sämtliche Unterlagen zur Anhörung finden Sie im Internet auf
www.lm-revisionen.admin.ch

BAG: Roland Charrière, Leiter Direktionsbereich Verbraucherschutz, Tel
031 322 95 05  BLW: Olivier Félix, Leiter Abteilung Produktionsmittel,
Tel. 031 322 25 86  BVET: Thomas Jemmi. Leiter Internationales, Tel.
031 323 85 31