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Pressemitteilung

Bundesrat und Kantone empfehlen Schengen/Dublin zur Annahme

Bundesrat und Kantone haben am Donnerstag die Abkommen über Schengen/Dublin zur Annahme empfohlen. Der Bundesrat war durch die Departementschefs Joseph Deiss, Micheline Calmy-Rey, Christoph Blocher und Hans-Rudolf Merz vertreten. Seitens der Kantone sprach sich Regierungsrat Markus Notter, Präsident der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren, für Schengen/Dublin aus. Die Abstimmung wird am 5.Juni 2005 stattfinden.

Nach Zustandekommen des Referendums haben Bundesrat und Kantone die bilateralen Abkommen zwischen Schweiz und EU über die Assoziierung an Schengen und Dublin zur Annahme empfohlen. EVD-Vorsteher Joseph Deiss bezeichnete die Abkommen als erfolgreiche Fortsetzung schweizerischer Interessenpolitik auf dem bilateralen Weg und wies auf die wirtschaftlichen Vorteile hin.

Bundesrat Christoph Blocher, Chef des EJPD, erläuterte die Polizei- und Asylzusammenarbeit von Schengen/Dublin. EFD-Vorsteher Hans-Rudolf Merz bezeichnete die Schweizer Grenzen als einen „Sonderfall“ in Schengen, insofern als die Schweizer Grenzwache auch bei einer Schengen-Beteiligung weiterhin Grenzkontrollen durchführen wird. Er ging zudem auf die vertragliche Absicherung des Bankgeheimnisses bei direkten Steuern dank Schengen ein.

Regierungsrat Markus Notter (Zürich) betonte als Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD), dass die internationale Zusammenarbeit für die Verbrechensbekämpfung immer wichtiger und mit Schengen/Dublin verbessert werde. Die bewährte kantonale Polizeihoheit bleibe dabei aber erhalten.

EDA-Vorsteherin Micheline Calmy-Rey schliesslich unterstrich, dass der Assoziierungsvertrag die schweizerische Souveränität und die Referendumsmöglichkeiten nicht einschränke. Künftige Entscheidungen über weitere europapolitische Schritte würden mit Schengen/Dublin nicht vorweg genommen.

Ziel von Schengen/Dublin ist, Grenzverkehr und Mobilität der Bürger und Bürgerinnen durch den Verzicht auf systematische Passkontrollen zu erleichtern. Gleichzeitig wird durch verstärkte internationale Zusammenarbeit von Polizei und Justiz der Kampf gegen das Verbrechen verbessert. Das Dubliner Abkommen richtet sich gegen Missbräuche im Asylwesen. Die internationale Zusammenarbeit trägt dazu bei, Mehrfachgesuche zu vermeiden. Dadurch kann das Asylwesen entlastet werden.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

Bern, 14. April 2005