Bundesrat und Kantone empfehlen Schengen/Dublin zur
Annahme
Bundesrat und Kantone haben
am Donnerstag die Abkommen über Schengen/Dublin zur Annahme empfohlen. Der
Bundesrat war durch die Departementschefs Joseph Deiss, Micheline Calmy-Rey,
Christoph Blocher und Hans-Rudolf Merz vertreten. Seitens der Kantone sprach
sich Regierungsrat Markus Notter, Präsident der Kantonalen Konferenz der Justiz-
und Polizeidirektoren, für Schengen/Dublin aus. Die Abstimmung wird am 5.Juni
2005 stattfinden.
Nach Zustandekommen des
Referendums haben Bundesrat und Kantone die bilateralen Abkommen zwischen
Schweiz und EU über die Assoziierung an Schengen und Dublin zur Annahme
empfohlen. EVD-Vorsteher Joseph Deiss bezeichnete die Abkommen als erfolgreiche
Fortsetzung schweizerischer Interessenpolitik auf dem bilateralen Weg und wies
auf die wirtschaftlichen Vorteile hin.
Bundesrat Christoph
Blocher, Chef des EJPD, erläuterte die Polizei- und Asylzusammenarbeit von
Schengen/Dublin. EFD-Vorsteher Hans-Rudolf Merz bezeichnete die Schweizer
Grenzen als einen „Sonderfall“ in Schengen, insofern als die Schweizer
Grenzwache auch bei einer Schengen-Beteiligung weiterhin Grenzkontrollen
durchführen wird. Er ging zudem auf die vertragliche Absicherung des
Bankgeheimnisses bei direkten Steuern dank Schengen ein.
Regierungsrat Markus Notter
(Zürich) betonte als Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und
Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD), dass die internationale
Zusammenarbeit für die Verbrechensbekämpfung immer wichtiger und mit
Schengen/Dublin verbessert werde. Die bewährte kantonale Polizeihoheit bleibe
dabei aber erhalten.
EDA-Vorsteherin Micheline
Calmy-Rey schliesslich unterstrich, dass der Assoziierungsvertrag die
schweizerische Souveränität und die Referendumsmöglichkeiten nicht einschränke.
Künftige Entscheidungen über weitere europapolitische Schritte würden mit
Schengen/Dublin nicht vorweg genommen.
Ziel von Schengen/Dublin
ist, Grenzverkehr und Mobilität der Bürger und Bürgerinnen durch den Verzicht
auf systematische Passkontrollen zu erleichtern. Gleichzeitig wird durch
verstärkte internationale Zusammenarbeit von Polizei und Justiz der Kampf gegen
das Verbrechen verbessert. Das Dubliner Abkommen
richtet sich gegen Missbräuche im Asylwesen. Die internationale Zusammenarbeit
trägt dazu bei, Mehrfachgesuche zu vermeiden. Dadurch kann das Asylwesen
entlastet werden.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
Bern, 14. April 2005