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Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen -Vernehmlassung eröffnet

Medienmitteilung

Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen -Vernehmlassung
eröffnet

Der Bundesrat will zur Finanzierung von wichtigen Verkehrsprojekten einen
Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und die Nationalstrassen
errichten. Als kurzfristige Massnahme bis zur Einführung des
Infrastrukturfonds wird ein auf vier bis fünf Jahre befristeter
Dringlichkeitsfonds für dringende und baureife Vorhaben vorgeschlagen. Die
Vorlage umfasst neben diesen zwei sich ergänzenden Finanzierungsgefässen
auch Massnahmen für Randregionen und Berggebiete. Die Vernehmlassung dauert
bis zum 15. Juli 2005.

Nach dem gescheiterten Gegenentwurf zur Volksinitiative Avanti besteht ein
breiter Konsens darüber, dass die aktuellen Verkehrsprobleme - sie betreffen
insbesondere die Agglomerationen - einer raschen Lösung bedürfen. Der
Bundesrat hat im Juni 2004 die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage
beschlossen. Die Verkehrskommissionen von National- und Ständerat haben
ihrerseits - gestützt auf Vorschläge des UVEK - den Bundesrat mit der
Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt. Der Bundesrat eröffnet heute die
Vernehmlassung zu dieser Vorlage. Präsentiert werden ein zweistufiges
Konzept für eine Fondslösung sowie Massnahmen für Randregionen und
Berggebiete. Die Vorlage basiert auf der Neugestaltung des Finanzausgleichs
und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) und ist auf Stufe
Gesetz umsetzbar.

Infrastrukturfonds - Kernstück der Vorlage

Der Infrastrukturfonds basiert auf einer Neuorganisation der heutigen
Spezialfinanzierung Strassenverkehr (vgl. Kasten). Neu sollen Bundesbeiträge
an den Agglomerationsverkehr sowie Nationalstrasseninvestitionen über diesen
Fonds finanziert werden. Zu diesem Zweck wird der Fonds künftig mit einem
Teil der jährlichen Erträge aus den zweckgebundenen Strassengeldern
alimentiert. Der Fonds ist zeitlich und finanziell befristet. Unter der
Annahme einer Laufzeit von 20 Jahren wird er über rund 20 Milliarden Franken
verfügen. Aus heutiger Sicht wird dieser Betrag wie folgt verwendet: rund 6
Milliarden Franken für den privaten und öffentlichen Agglomerationsverkehr,
rund 9 Milliarden Franken für die Fertigstellung des Nationalstrassen-netzes
sowie rund 5 Milliarden Franken zur Beseitigung von Kapazitätsengpässen für
die Sicherstellung der Netzfunktionalität auf den Nationalstrassen. Der
Infrastrukturfonds stellt ausreichend Mittel für den Agglomerationsverkehr
zur Verfügung und garantiert die zeitgerechte Fertigstellung des
Nationalstrassennetzes. Ausserdem führt er zu einer besseren und stetigeren
Planung und Finanzierung der Infrastrukturen.

Dringlichkeitsfonds - Massnahme mit sofortiger Wirkung

Die Einführung des Infrastrukturfonds ist sachlich und politisch
anspruchsvoll. Sie benötigt Zeit. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat als
sofort wirksame Massnahme einen auf maximal fünf Jahre befristeten
Dringlichkeitsfonds vor. Dieser soll bis zur Errichtung des
Infrastrukturfonds dringende und heute bereits baureife Projekte
finanzieren. Der Bundesrat unterbreitet in der Vernehmlassung Vorschläge für
diejenigen Vorhaben, welche so finanziert werden sollen. Der
Dringlichkeitsfonds wird durch einen Abbau von 2,2 Milliarden Franken aus
den bestehenden Rückstellungen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr
alimentiert. Weil es sich bei diesen Rückstellungen um eine Schuld des
Bundes gegenüber der Spezialfinanzierung Strassenverkehr handelt, ist der
Abbau mit der Schuldenbremse konform und kann ohne Kompensation über das
Budget erfolgen. Der Dringlichkeitsfonds ist keine Alternative zum
Infrastrukturfonds und wird spätestens auf Ende 2011 durch diesen ersetzt.
Beide Fonds sind feste Bestandteile eines Konzepts und bilden die
Voraussetzung für eine umfassende Lösung der heutigen Verkehrsprobleme.

Massnahmen für Randregionen und Berggebiete

Die Vernehmlassungsvorlage nimmt auch die verkehrspolitischen Anliegen der
Randregionen und Berggebiete auf. Obwohl diese Räume grundsätzlich über eine
sehr gute und ausreichende Verkehrsinfrastruktur auf Strasse und Schiene
verfügen, bestehen Probleme. Sie betreffen die Finanzierung für die
Substanz- und Werterhaltung bei den bestehenden Infrastrukturen. Der
Bundesrat schlägt vor, im Rahmen der Hauptstrassenfinanzierung der NFA sowie
in den Leistungsvereinbarungen der Bahnen mehr Mittel für die Randregionen
und Berggebiete zu reservieren. Diese Gelder müssen anderswo kompensiert
werden und gehen zu Lasten der Agglomerationen, welche aber mehr Mittel für
den Agglomerationsverkehr erhalten. Daneben profitieren die Randregionen und
Berggebiete auch vom Dringlichkeitsfonds, welcher weitere Verzögerungen bei
der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes in diesen Räumen verhindert.

Botschaft für Herbst 2005 geplant

Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Juli 2005. Der Bundesrat entscheidet
anschliessend über das weitere Vorgehen. Je nach Ausgang der Vernehmlassung
unterbreitet er dem Parlament bereits im Herbst 2005 eine Botschaft. Im
besten Fall kann der Dringlichkeitsfonds schon auf Anfang 2007 in Kraft
gesetzt werden. Die Einführung des Infrastrukturfonds ist aus heutiger Sicht
Ende 2011 möglich.

Zur Spezialfinanzierung Strassenverkehr

Die Finanzierung der Strassenaufgaben des Bundes erfolgt über die
Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Die Mittel der Spezialfinanzierung
stammen aus den zweckgebundenen Erträgen der Mineralölsteuer und der
Autobahnvignette. Das Finanzvolumen beträgt jährlich rund 3,5 Milliarden.
Die Mittel werden wie folgt verwendet: Rund 2 Milliarden fliessen in den
Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen. Rund 200 Millionen leistet
der Bund an die Hauptstrassen. Weitere 700 Millionen werden für andere
werkgebundene Beiträge verwendet, davon jährlich rund 500 Millionen für die
NEAT und die Verkehrsverlagerung. Rund 500 Millionen Franken werden
schliesslich zu Gunsten der Kantone, für die Forschung und Verwaltung
verwendet. Die Spezialfinanzierung hat in den letzten Jahren häufig mit
Überschüssen abgeschlossen. So hat sich bis heute eine Rückstellung von rund
3,6 Milliarden Franken angesammelt.

Bern, 13. April 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst