Bundesrat verabschiedet Botschaft
Bern, 13.04.2005. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Graubünden, Wallis und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.
Die
Verfassungsrevisionen haben zum Gegenstand:
im
Kanton Glarus:
-
Verwaltungsorganisation (Wechsel von sieben zu fünf
Regierungsmitgliedern)
im
Kanton Solothurn:
-
Einführung der selbständigen Gerichtsverwaltung
im
Kanton Basel-Landschaft:
-
Wohneigentumsförderung
im
Kanton Schaffhausen:
-
Verkleinerung des Parlaments von 80 auf 60 Mitglieder
-
Anwaltsaufsicht
im
Kanton Graubünden:
-
Rechtsgrundlage für die Delegation von Budgetkompetenzen
im
Kanton Wallis:
-
Gemeindeordnung
im
Kanton Jura:
-
Übertragung der Gesundheitskosten auf den Kanton
-
Einführung der Volksinitiative in Form des ausgearbeiteten
Entwurfs
Weitere
Auskünfte:
Lisbeth
Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 92
Christine
Guy-Ecabert,
Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41
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