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Neue Schlichtungskommission für Bundespersonal


MEDIENMITTEILUNG

Neue Schlichtungskommission für Bundespersonal

11. Apr 2005 (EFD) Angestellte der Bundesverwaltung, die sich wegen ihres
Geschlechts diskriminiert fühlen, können neu an eine Schlichtungskommission
gelangen. Der Bundesrat hat die Arbeitgebervertretung ernannt. Die
Schlichtungskommission löst die Begutachtende Fachkommission
Gleichstellungsgesetz ab.

Am 1. März 2005 ist die "Verordnung über die Schlichtungskommission gemäss
Gleichstellungsgesetz" in Kraft getreten. Diese regelt Aufgaben und
Organisation der Kommission und basiert auf dem Gleichstellungsgesetz vom
24. März 1995. Die bisherige Begutachtende Fachkommission
Gleichstellungsgesetz und die entsprechende Verordnung vom 9. Dezember 1996
werden aufgehoben.

Ziel der Schlichtungskommission ist es, wirkungsvoll gegen Diskriminierung
auf Grund des Geschlechts vorzugehen und gleichzeitig das Arbeitsverhältnis
möglichst zu erhalten. Bundesangestellte, die sich diskriminiert fühlen,
können an die Schlichtungskommission gelangen, ohne wie bisher zuerst ein
Beschwerdeverfahren einleiten zu müssen. Die Kommission informiert und berät
die Parteien und versucht, eine Einigung herbeizuführen. Im Unterschied zur
Schlichtungskommission hatte die Begutachtende Fachkommission
Gleichstellungsgesetz während eines formellen Beschwerdeverfahrens ein
Gutachten zu erstellen.

Die Kommission ist doppelt paritätisch zusammengesetzt, d.h. Arbeitgeber-
und Arbeitnehmerseite sowie beide Geschlechter sind zu gleichen Teilen
vertreten. Die Vertretung der Arbeitnehmerseite wurde durch die
Personalverbände gewählt, die Vertretung der Arbeitgeberseite durch den
Bundesrat.

Die Schlichtungskommission für Gleichstellungsfragen ist unabhängig;
administrativ ist sie dem Eidgenössischen Personalamt (EPA) zugeordnet.

Allgemeine Auskünfte zur Schlichtungskommission: Kathrin Karlen Moussa,
Eidg. Personalamt, 031 322 63 25
Allgemeine Auskünfte zum Gleichstellungsgesetz: Corina Muller, Eidg. Büro
für die Gleichstellung von Frau und Mann, 031 322 68 43

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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