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Weko eröffnet Untersuchung über Strassenbeläge im Tessin

Weko eröffnet Untersuchung über Strassenbeläge im Tessin

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 8. April 2005 eine Untersuchung
gemäss Art. 27 KG betreffend den Tessiner Markt für Strassenbeläge
eröffnet.

Aufgrund einer Anzeige des Tessiner Dipartimento del territorio hat das
Sekretariat der Weko am 2. Dezember 2004 eine Vorabklärung eröffnet.
Diese ergab Anhaltspunkte für eine Gebietsaufteilung bei
Submissionsverfahren für Strassenunterhaltsarbeiten sowie für eine
Rotation des Zuschlags bei öffentlichen Ausschreibungen für
Strassenbelagsarbeiten auf National- und Kantonalstrassen im Kanton
Tessin. Zusätzlich bestehen Anhaltspunkte für Abreden über
Strassenbelags- und Transportpreise.

Die Untersuchung soll aufzeigen, ob tatsächlich abgestimmte
Verhaltensweisen zwischen Tessiner Belagswerken und
Strassenbelagsunternehmen vorliegen und ob diese eine unzulässige
Wettbewerbsabrede gemäss Art. 5 KG darstellen. Gleichzeitig soll
festgestellt werden, ob ein Belagswerk eine allenfalls
marktbeherrschende Stellung gemäss Art. 7 KG missbraucht.

Adressaten der vorliegenden Untersuchung sind sämtliche im Kanton
Tessin tätigen Belagswerke und Strassenbelagsunternehmen.

Rolf Dähler Direktor 031 322 20 41 rolf.daehler@weko.admin.ch