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Schweizerische Staatsschreiberkonferenz – 08.04.2005

Medienmitteilung

Engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Bereich E-Government

Die Staatsschreiberkonferenz begrüsst eine engere Zusammenarbeit im Bereich E-Government zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen den Kantonen untereinander. Diese Schlussfolgerung zogen die Staatsschreiber an ihrer Frühjahrstagung nach ausführlichen Diskussionen über offene Fragen und Erfolgsfaktoren im E-Government.

Die schweizerische Staatsschreiberkonferenz widmete ihre Frühjahrstagung in Fribourg vollumfänglich dem Thema E-Government. Behandelt wurden konkrete Lösungsansätze aus verschiedenen Kantonen und aus der Bundesverwaltung zu einzelnen Themenbereichen und Projekten des E-Government. Dabei gelangten die Staatsschreiber zum Schluss, dass der Föderalismus kein grundsätzliches Hindernis für erfolgreiche E-Government-Lösungen über die drei Ebenen des Staatsaufbaus darstellen müsse. Eine verstärkte Zusammenarbeit vermöge jedenfalls gewisse Nachteile der föderalistischen Strukturen zu überwinden. Konkret bedürfe es in der Schweiz gemeinsamer Standards und des Austausches erfolgreich erprobter Entwicklungen in Bund und Kantonen, um Effizienz sicherzustellen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Damit könnten wertvolle Impulse aus allen föderalen Stufen gewinnbringend für alle Stufen genutzt und eine bessere Positionierung der Schweiz im internationalen Umfeld erreicht werden.

Der neue Präsident des Steuerungsausschusses von www.ch.ch, Staatsschreiber Rainer Gonzenbach, TG, informierte darüber, dass das gemeinsame Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden zur nationalen Einstiegsseite weiter entwickelt werden soll. Das Portal soll themenorientiert das bestehende Webangebot - Informationen und elektronisch angebotene Dienstleistungen - nicht nur von Bund, Kantonen und Gemeinden, sondern auch von Unternehmen und von anderen nicht-staatliche Stellen erschliessen und Weiterentwicklungen fördern.

Ein vom Bundesgericht mit der Bundeskanzlei gemeinsam entwickeltes Modul für einen sicheren elektronischen Datenaustausch, welches ab 1.1.2006 beim Bundesgericht zum Volleinsatz kommen soll, wird allen staatlichen Stellen für zahlreiche andere Anwendungen zur Verfügung stehen.

Für Auskünfte: (zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr)

Rainer Gonzenbach, Staatsschreiber Kanton Thurgau, 052 / 724 23 48