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Anhörung zu neuen Fachhochschulverordnungen

Anhörung zu neuen Fachhochschulverordnungen

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat diese Woche
die Anhörung zu fünf Ausführungserlassen zum teilrevidierten
Fachhochschulgesetz eröffnet. Die Kernpunkte betreffen - in Anlehnung
an die Teilrevision des Fachhochschulgesetzes - die Integration der
Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst, die Einführung der
zweistufigen Bachelor-Master-Ausbildung an Fachhochschulen und eine
verbesserte Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Die
Inkraftsetzung der revidierten Gesetzesgrundlagen ist auf Beginn des
Wintersemesters 2005/2006 geplant.

Am 17. Dezember 2004 hat das Parlament die Teilrevision des
Fachhochschulgesetzes verabschiedet. Diese Woche startete das
Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement eine Anhörung zu den
dazugehörigen fünf Ausführungsverordnungen. Im Mittelpunkt der
angepassten Rechtsgrundlagen stehen die Integration der bisher kantonal
geregelten Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst, die Umsetzung der
Bologna-Reform sowie eine verbesserte Aufgabenenteilung zwischen Bund
und Kantonen.

Die Teilrevision umfasst zwei neue Ausführungserlasse und die Anpassung
von drei bestehenden Verordnungen. Die neue Verordnung über
Studiengänge und Titel regelt die neuen Bachelor- und Mastertitel an
den Fachhochschulen. Die bisherigen Fachhochschultitel werden durch die
eidgenössisch anerkannten Bachelortitel („Bachelor of Arts“ und
„Bachelor of Science“) abgelöst. Auf der Masterstufe können die
Fachhochschulen neu eidgenössisch anerkannte Mastertitel abgeben
(„Master of Arts“ oder „Master of Science“). Im Bereich der
Weiterbildung regelt die neue Verordnung über die Nachdiplomstudien die
Mindestvoraussetzungen und die Titel des Weiterbildungsmasterdiploms.
Der neue Weiterbildungsmasterstudiengang führt zu einem
eidgenössisch anerkannten „Master of Advanced Studies“ (MAS).

Neue Bestimmungen in der revidierten Fachhochschulverordnung
ermöglichen die Einführung von Standardkosten als
Finanzierungsgrundlage und die Erhebung von Gebühren für die
Anerkennung ausländischer Diplome. Weiter regelt die Verordnung die
Titelführung und den Titelschutz für Inhaberinnen und Inhaber der
bisherigen Fachhochschuldiplome.

Die Anhörung zu den Verordnungen dauert bis Mitte Juni 2005. Das
teilrevidierte Fachhochschulgesetz und die Ausführungserlasse sollen
Anfang September 2005 in Kraft gesetzt werden, damit die
Fachhochschulen im Wintersemester 2005/2006 ihre ersten
Bachelorstudiengänge starten können.

Informationen: www.bbt.admin.ch

Christophe Hans, Pressesprecher EVD, Tel. 031 322 39 60  Marco Scruzzi,
Leistungsbereich Fachhochschulen, BBT, Tel: 031 324 91 51