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Zwei Abkommen mit Deutschland über Grenzbrückenbauwerke genehmigt

Medienmitteilung

Zwei Abkommen mit Deutschland über Grenzbrückenbauwerke genehmigt

Der Bundesrat hat heute zwei Abkommen betreffend grenzüberschreitende
Brückenbauwerke bei Laufenburg (AG) und Oberwiesen (SH) genehmigt.

Am 17. Dezember 2004 wurde östlich von Laufenburg eine neu erstellte Brücke
über den Rhein dem Verkehr übergeben. Dadurch werden die beiden Altstädte
von Laufenburg (Aargau) und Laufenburg (Baden-Württemberg) vom Verkehr
entlastet. Die bisherige Brücke steht für den motorisierten
Individualverkehr seither nicht mehr zur Verfügung. Das Abkommen regelt
hauptsächlich Bau, Unterhalt und Betrieb des neuen Rheinübergangs.

Desweiteren muss die bestehende Strassenbrücke über die Wutach zwischen
Oberwiesen (Schaffhausen) und Stühlingen (Baden-Württemberg) saniert werden.
Die Arbeiten dazu haben im September 2004 begonnen. Die Sanierung und der
künftige Unterhalt sind in einem Vertrag mit Deutschland geregelt.

Beide Abkommen können die betroffenen Kantone von Verfassung wegen
selbständig mit dem Ausland abschliessen. Da aber im vorliegenden Fall nicht
eine untergeordnete Landesbehörde, sondern die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland ausländi­sche Vertragspartei ist, erfolgt der Vertragsschluss
durch Vermittlung des Bundes. Dies bedeutet, dass der Bundesrat den Vertrag
im Namen der betroffenen Kantone abschliesst.

Bern, 6. April 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Strassen, Informationsdienst, Tel. +41 31 324 14 91

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