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Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit: Lohn- und

Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit: Lohn- und
Arbeitsbedingungen überwiegend eingehalten

Die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und
Sozialdumping hat sich nach Anfangsschwierigkeiten deutlich verbessert.
Die in der Schweiz üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden
grossmehrheitlich eingehalten. Zu diesem Schluss kommt der Bericht über
die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Freizügigkeit im
Personenverkehr in der Zeit vom 1. Juni - 31. Dezember 2004.

Zum Schutz gegen die missbräuchliche Unterschreitung der in der Schweiz
üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen durch ausländische Erwerbstätige
sind parallel mit der zweiten Phase der Personenfreizügigkeit am 1.
Juni 2004 die mit den Sozialpartnern ausgearbeiteten Flankierenden
Massnahmen in Kraft getreten. Sie haben zum Ziel, Lohn und
Sozialdumping zu verhindern. Beruhend auf einer Umfrage in den Kantonen
hat das seco einen Bericht über die Umsetzung der Flankierenden
Massnahmen in der Zeitspanne vom 1. Juni - 31. Dezember 2004 erstellt.

Insgesamt ist die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen als
zufriedenstellend zu bewerten. Nach Anfangsschwierigkeiten in der Zeit
vom Juni bis September 2004 hat Bundesrat Joseph Deiss die Kantone und
Sozialpartner mehrfach zur strikten Umsetzung der Flankierenden
Massnahmen aufgefordert und zusätzlich eine Task Force eingesetzt.
Deren Aufgabe ist es, die Umsetzung der Massnahmen zu überprüfen und zu
begleiten. In der Folge konnten von Oktober bis Dezember 2004 klare
Verbesserungen verzeichnet werden. So wurden ab Herbst 2004 die Anzahl
Kontrollen durch die tripartiten und paritätischen Kommissionen
deutlich erhöht.

Des weiteren ist eine Verbesserung bezüglich der Organisation der
Kommissionen, der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und
Sozialpartnern sowie in Bezug auf die Kontrolltätigkeit festzustellen.
Diese Tendenz muss nun konsequent fortgesetzt werden. Zurzeit sind in
mehreren Kantonen weitere Verbesserungen geplant, zum Beispiel die
zusätzliche Anstellung von Inspektoren.

Die Kontrollen ergaben, dass bei einer überwiegenden Mehrheit der
überprüften Arbeitsverhältnisse die in der Schweiz üblichen Lohn- und
Arbeitsbedingungen eingehalten wurden. Bei insgesamt 14'000
kontrollierten Personen belief sich der Anteil der Verstösse auf knapp
6%.

Die bestehenden Flankierenden Massnahmen haben sich als sinnvoll und
nötig erwiesen. Noch bestehen aber Lücken und Mängel bei der
Durchsetzung. Damit die Wirksamkeit des Instrumentariums zur Bekämpfung
des Lohn- und Sozialdumpings spürbar gesteigert werden kann, hat das
Parlament in der Dezembersession 2004 eine Verstärkung der
Flankierenden Massnahmen beschlossen. Über diese Revision wird
gemeinsam mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen
EU-Staaten am 25. September 2005 abgestimmt werden.

Daniel Veuve, Staatssekretariat für Wirtschaft (seco),
Arbeitsbeziehungen, Tel. 031 322 29 31