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Jahresbericht 2004 der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei veröffentlicht


MEDIENMITTEILUNG

Jahresbericht 2004 der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
veröffentlicht

31. Mär 2005 (EFD) Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
hat heute ihren Jahresbericht herausgegeben und Rechenschaft über ihre
Tätigkeit während des vergangenen Jahres abgelegt. Eine durch die
Kontrollstelle erstellte Bilanz der Selbstregulierung kommt zum Schluss,
dass dank den SRO die Finanzintermediäre des Nichtbankensektors innert
kürzester Zeit einer flächendeckenden und griffigen Aufsicht unterstellt
werden konnten. Die Signalwirkung der verstärkten Marktaufsicht zeigte sich
unter anderem in den vermehrten freiwilligen Bewilligungs- bzw.
Anschlussgesuchseinreichungen.

Der Jahresbericht 2004 der Kontrollstelle für die Bekämpfung der
Geldwäscherei vermittelt einen Überblick über die gefällten
Grundsatzentscheide, über die Konkretisierung der Aufsichtsabgabe, über die
Überarbeitung der Registerverordnung sowie über die Zusammenarbeit mit
nationalen und internationalen Behörden und Gremien. Den Abschluss der
Berichterstattung bilden statistische Daten der Kontrollstelle und der
Selbstregulierungsorganisationen (SRO).

Bilanzierung der Selbstregulierung

Im letzten Jahr zog die Kontrollstelle eine Bilanz der Selbstregulierung.
Der durch die Kontrollstelle erstellte Bericht stellt die Qualitäten der SRO
und die Problemfelder einzelner unter ihnen bei der Umsetzung des
Geldwäschereigesetzes dar. Zudem wird die Aufsichtstätigkeit der SRO mit
derjenigen der Kontrollstelle verglichen und ein Quervergleich bei
ausgewählten Gruppen von Finanzintermediären in Deutschland, Frankreich und
Grossbritannien mit der Schweiz angestellt.

Die Analyse kommt zum Schluss, dass dank den SRO die Finanzintermediäre des
Nichtbankensektors innert kürzester Zeit einer flächendeckenden Aufsicht
unterstellt werden konnten. Im internationalen Vergleich fiel auf, dass die
schweizerischen Vorkehrungen namentlich in Bezug auf die Kontrolle vor Ort
und die effektiv ausgesprochenen Sanktionen griffiger sind. Zudem konnten
die SRO die ihnen übertragenen Aufgaben schneller und effizienter als
staatliche Behörden umsetzen.

Marktaufsicht verstärkt

Im Jahre 2004 hat die Kontrollstelle ihre aktive Marktaufsichtstätigkeit
bewusst erhöht. Die Anzahl der eröffneten Verfahren nahm gegenüber dem
Vorjahr um rund 75% zu. Bei den untersuchten Unternehmen konnte in rund 10%
der im Jahre 2004 abgeschlossenen Fällen eine illegal ausgeübte Tätigkeit
festgestellt und nachträglich eine Bewilligungserteilung resp. ein Anschluss
an eine SRO erreicht werden. Die erhöhte Präsenz der Kontrollstelle als
Marktaufsichtsbehörde führte zudem zu vermehrten freiwilligen Bewilligungs-
bzw. Anschlussgesuchseinreichungen.

Signalwirkung kommt auch der verschärften Anzeigenpraxis der Kontrollstelle
gegen illegal tätige Finanzintermediäre zu. Erstmals hat das EFD gestützt
auf eine Anzeige der Kontrollstelle eine Busse von CHF 40'000 ausgesprochen.
Die Kombination aus repressiver und präventiver Wirkung einer bewusst und
gezielt auf dem Finanzplatz auftretenden Marktaufsicht stellt ein wichtiges
Werkzeug in der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes im Nichtbankenbereich
dar.

Auskunft für Medienschaffende:
Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle, Tel. 031 322 68 50

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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