Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Erstes Abkommen der Bilateralen II ratifiziert: Abkommen über

Erstes Abkommen der Bilateralen II ratifiziert: Abkommen über
landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse tritt am 30. März 2005
definitiv in Kraft

Die Schweiz und die Europäische Gemeinschaft (EG) haben das Abkommen
über die landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse ratifiziert. Mit
diesem Abkommen tritt am 30. März 2005 das erste der bilateralen
Abkommen II in Kraft. Das Abkommen über landwirtschaftliche
Verarbeitungserzeugnisse vereinfacht den Handel mit der EU für die
Nahrungsmittelindustrie und verbessert insbesondere die
Wettbewerbsfähigkeit schweizerischer Exporteure auf dem EU-Markt. Es
wird bereits seit dem 1. Februar 2005 vorläufig angewandt.

Die Schweiz und die EG unterzeichneten am 26. Oktober 2004 das Abkommen
über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse. Die Eidgenössischen
Räte haben dieses Abkommen in der vergangenen Wintersession genehmigt.
Da es nicht dem fakultativen Referendum unterliegt, wurde mit diesem
Beschluss des Parlaments das schweizerische Genehmigungsverfahren
bereits abgeschlossen. Die EG ihrerseits hat das Abkommen mittels
Ratsbeschluss vom 22. Dezember 2004 genehmigt. Das Abkommen über
landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse wird bereits seit dem 1.
Februar 2005 vorläufig angewandt.  Am 30. März 2005 tritt das Abkommen
nun formell in Kraft. Das Abkommen weist keine formelle Verbindung zu
den anderen Abkommen der Bilateralen II auf.

Mit dem Abkommen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse wird
eines der wirtschaftlichen Hauptinteressen der Schweiz in den
Bilateralen II erfüllt: Unternehmen der Schweizer
Nahrungsmittelindustrie können in Zukunft in einem breiten
Produktebereich zollfrei in die EU exportieren. Auch für die Schweizer
Landwirtschaft als Zulieferer öffnet diese verbesserte
Wettbewerbsfähigkeit der verarbeitenden Nahrungsmittelindustrie
Chancen. Und für die Konsumenten dürften die Preise dank verstärktem
Wettbewerb tendenziell sinken.

Das Abkommen über verarbeitet Landwirtschaftsprodukte revidiert das
Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der Schweiz
und der EG. Das Volumen des von diesem Protokoll erfassten Handels
umfasst rund 1,5 Mrd. Fr.

seco:  Thomas Roth,  Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
Tel. 031 324 08 24

Oberzolldirektion: Rolf List,  Abteilung Zolltarif, Tel. 031 322 66 89
(Einfuhr) und   Heinz Eng,  Sektion Zollbegünstigungen,
Ausfuhrbeiträge, Veredlungsverkehr,  Tel. 031 322 67 22 (Ausfuhr)