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CO2-Abgabe auf Brennstoffe - bei Treibstoffen Klimarappen "auf Probe"

Medienmitteilung

CO2-Abgabe auf Brennstoffe - bei Treibstoffen Klimarappen "auf Probe"

Ab 2006 soll auf fossilen Brennstoffen eine CO2-Abgabe erhoben werden. Bei
den Treibstoffen erhält die Wirtschaft mit einem freiwilligen Klimarappen
die Chance, einen substantiellen Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstosses zu
leisten. Wenn der Klimarappen bis Ende 2007 nicht genügend wirkt, dann wird
die CO2-Abgabe auch auf Benzin eingeführt. Diese Stossrichtung zur
Erreichung der gesetzlichen vorgeschriebenen Klimaziele bestimmte der
Bundesrat am Mittwoch. Das UVEK muss nun die Details ausarbeiten und
verschiedene offene Fragen klären. Die entsprechende Botschaft wird dem
Bundesrat vor der Sommerpause unterbreitet werden.

Am 20. Oktober 2004 hatte der Bundesrat eine Vernehmlassung über vier
Varianten zur Umsetzung des CO2-Gesetzes eröffnet. Drei davon enthielten
eine CO2-Abgabe, eine setzte allein auf einen freiwilligen Klimarappen. In
der Vernehmlassung, die bis zum 20. Januar 2005 dauerte, gingen die
Meinungen weit auseinander. Es zeigte sich aber, dass eine Mehrheit die bei
Variante 1 bis 3 vorgesehene CO2-Abgabe auf Brennstoffen (vgl. Faktenblatt
1) unterstützt; bei den Treibstoffen ergab sich hingegen keine eindeutige
Mehrheit zugunsten von CO2-Abgabe oder Klimarappen.

Der Bundesrat hat heute aufgrund der Vernehmlassungsresultate einerseits
eine CO2-Abgabe auf Brennstoffe beschlossen. Ab dem Jahr 2006 soll eine
Abgabe von 35 Franken pro Tonne  erhoben werden, das entspricht ca. 9 Rappen
pro Liter Heizöl. Andererseits hat er sich entschieden, bei den Treibstoffen
einem freiwilligen Klimarappen eine Chance zu geben. Diese Chance ist
befristet: Kommt der Klimarappen bis Ende 2007 nicht zustande oder erbringt
er nicht die nötige Wirkung, will der Bundesrat auch auf Benzin eine
CO2-Abgabe einführen; dabei besteht die Möglichkeit, den Diesel von der
Abgabe zu befreien.

CO2-Abgabe wird rückverteilt

Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen ist keine Steuer, sondern eine
Lenkungsabgabe, deren Erträge an die Bevölkerung und die Wirtschaft
zurückfliessen. Die Bevölkerung erhält via Krankenkassen jährlich 46 Franken
pro Kopf zurück. Davon profitieren alle, die mit Energie sparsam umgehen,
insbesondere aber auch mittlere und untere Einkommensschichten mit Kindern.
Bei der Wirtschaft erfolgt die Rückverteilung proportional zur
AHV-Lohnsumme. Unternehmen, deren Wettbewerbsfähigkeit infolge der Abgabe
beeinträchtigt wird, können sich befreien lassen, wenn sie eine
Verpflichtung zur betriebseigenen CO2-Reduktion abschliessen. Dank der
Möglichkeit zur Abgabebefreiung ist die Umverteilungswirkung der Abgabe vom
gewerblich-industriellen hin zum wenig energieintensiven
Dienstleistungssektor bescheiden.

Wettbewerbsabrede im öffentlichen Interesse

Da es sich beim Klimarappen um eine freiwillige Massnahme handelt, darf der
Bund weder Höhe des Preiszuschlags noch Verwendung der Einnahmen
beeinflussen, die auf 70 Mio. Franken pro Jahr geschätzt werden. Die
Initianten des Klimarappens beabsichtigen, für diese Aufgaben eine
unabhängige Stiftung zu gründen. Gemäss Angaben der Initianten sind als
inländische Massnahmen die Förderung von Biotreibstoffen und die Sanierung
von Gebäuden vorgesehen. Den überwiegenden Zielbeitrag soll der Zukauf von
ausländischen CO2-Zertifikaten erbringen (vgl. Faktenblatt 4 zu flexiblen
Mechanismen).

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat den Klimarappen als Wettbewerbsabrede
eingestuft. Bei der geplanten Lösung ist der  Bundesrat der Auffassung, dass
eine solche Abrede im öffentlichen Interesse und deshalb zulässig ist.

Langfristige Wirkung positiv für Wirtschaft

Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen bietet nach Einschätzung des Bundesrats den
Vorteil breiter und langfristiger Preisanreize, die auch hinsichtlich
weiterer Reduktionsziele nach dem Kyoto-Zielhorizont von 2012 wirken. Das
ergibt für die Wirtschaft verlässliche Rahmenbedingungen. Die
volkswirtschaftlichen Auswirkungen dürften gar leicht positiv sein.
Gleichzeitig mit den CO2-Emissionen werden andere Schadstoffe und damit die
Gesundheitskosten gesenkt. Die Abgabe wird auch positive Effekte auf
Innovation und technologischen Fortschritt haben. Die Schweiz, deren
Wirtschaft in grossem Masse vom Einfallsreichtum und der Kapazität kleiner
und mittlerer Unternehmen abhängt, verfügt in dieser Hinsicht über ein
grosses Entwicklungspotenzial, welches ihr auch Märkte im Ausland
erschliessen könnte.

Weiteres Vorgehen

Die vom Bundesrat skizzierte Lösung wirft eine Reihe von praktischen Fragen
auf, die einer vertieften Abklärung bedürfen. Das UVEK wurde deshalb
beauftragt, einen Vorschlag zur praktischen Umsetzung auszuarbeiten und dem
Bundesrat vor der Sommerpause eine Botschaft zu unterbreiten.

Bern, 23. März 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst