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Gleichbehandlung bei Offenlegung von VR-Honoraren

Medienmitteilung

Gleichbehandlung bei Offenlegung von VR-Honoraren

Der Bundesrat will, dass künftig die Verwaltungsrats-Honorare bundesnaher
Unternehmen nach den gleichen Massstäben wie bei privaten börsenkotierten
Unternehmen offen gelegt werden. Er hat den Vorsteher des EJPD beauftragt,
eine entsprechende Gesetzesvorlage vorzubereiten.

Die in parlamentarischer Diskussion stehende Änderung des OR sieht vor, dass
die Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftleitung
börsenkotierter Unternehmungen offen gelegt werden müssen. Die
entsprechenden Angaben umfassen: Für den Verwaltungsrat den Gesamtbetrag und
den auf jedes Mitglied entfallenden Betrag, für die Geschäftsleitung den
Gesamtbetrag und den höchsten auf ein Mitglied entfallenden Betrag. Der
Nationalrat hat in der vergangenen Frühjahrssession diesen Vorschlag
gutgeheissen.

Für die Verwaltungsräte der Unternehmen und Anstalten des Bundes hingegen
gilt, dass neben dem Gesamtbetrag nur die Vergütung für die vorsitzende
Person individuell ausgewiesen werden muss. Die betroffenen Unternehmen
werden die verlangte Offenlegung demnächst erstmals gemäss der speziellen
Vorschrift im Bundespersonalgesetz in ihren Jahresberichten vornehmen. Die
zeitliche Nähe zur Behandlung der OR-Vorlage im Parlament, aber auch
grundsätzliche Überlegungen haben den Bundesrat nun veranlasst, die
Gleichbehandlung vorzubereiten. Demnach sollen der Lohn (einschliesslich
Nebenleistungen) des Konzernchefs und die Honorare der
Verwaltungsrats-Mitglieder der bundesnahen Unternehmen künftig individuell
ausgewiesen werden.

Bern, 23. März.2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Hans-Rudolf Dörig, stellvertretender Generalsekretär UVEK, 031
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