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Berufschullehrerbildung auf Hochschulstufe

Berufschullehrerbildung auf Hochschulstufe

Das Schweizerische Institut für Berufspädagogik (SIBP) wird als
Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB)
weitergeführt. Es dürfte seine Tätigkeit im Herbst 2006 in Zollikofen,
Lausanne und Lugano aufnehmen. Der Bundesrat hat das EVD beauftragt,
die Verordnung über das EHB in die Vernehmlassung zu geben.

Das heutige Schweizerische Institut für Berufspädagogik (SIBP), das auf
eine dreissigjährige Tradition in der Aus- und Weiterbildung von
Berufsfachschullehrkräften zurückblicken kann, wird als Eidgenössisches
Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) weitergeführt. Das Institut
wird zu einer Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit und
eigener Rechnung. Die Hochschulstufe ist eine Folge der generellen
Tertialisierung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in der Schweiz. Mit
einem eigenständigen Hochschulinstitut, dase auf die Erfordernisse des
Arbeitsmarktes ausgerichtet ist, will man den spezifischen
Anforderungen des Berufsbildungssystems Rechnung tragen.

Das Institut ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Lehre und
Forschung in der Berufspädagogik, der Berufsbildung und der
Berufsentwicklung. Zu seinem Kernaufgaben gehören die Bildung von
Lehrkräften und anderen Berufsbildungsverantwortlichen wie
Prüfungsexperten sowie die Entwicklung der Berufsbildungsforschung.
Darüber hinaus führt das EHB gegen Entgelt auch Aufträge für Dritte
aus.

Das Hochschulinstitut bietet ein gesamtschweizerisch ausgerichtetes
Berufsbildungs-, Forschungs- und Dienstleistungsangebot, das jedoch
dank seiner drei Standorte in Zollikofen, Lausanne und Lugano den
regionalen Bedürfnissen angepasst werden kann. Es wird auch Leistungen
für die neu dem Berufsbildungsgesetz (BBG) unterstellten Bereiche Land-
und Forstwirtschaft, Gesundheit, Soziales und Kunst anbieten. Zudem
ermöglicht das EHB den Studierenden neben dem Erwerb eines Lehrdiploms
auch einen auf der Grundlage der Bologna-Erklärung europaweit
anerkannten Masterabschluss. Das Zusammenführen von Berufspraktikern
und Hochschulabsolventen in einer eigenständigen Hochschule verhindert
die Akademisierung der Berufsbildung und gewährleistet die Rückbindung
in die betriebliche Praxis.

Die strategische Führung wird durch den EHB-Rat wahrgenommen. Letzterer
wird vom Bundesrat gewählt. Für die operative Führung ist eine
Direktorin oder ein Direktor zuständig. Grundlage für die Schaffung der
Hochschule bildet das neue BBG, das besagt, dass der Bund die
Berufspädagogik zu fördern und zu diesem Zweck ein Institut auf
Hochschulstufe zu führen hat. Die organisatorischen Vorschriften der
Verordnung werden voraussichtlich am 1. Oktober 2005 in Kraft treten,
während ihre materiellen Vorschriften erst ein Jahr später wirksam
werden.

Christophe Hans, Pressesprecher EVD, Tel. 031 322 39 60  Ursula Renold,
Stv. Direktorin BBT, Tel. 031 323 76 12